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Thema: [ÖI] Bahrainkommission

  1. #1
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    [ÖI] Bahrainkommission

    Eingeladen sind Bahrain, Jordanien, Persien und das UK.

    ABKOMMEN ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER KOMMISSION ZUR LÖSUNG DES KONFLIKTES ÜBER DEN UMGANG MIT AMERIKANISCHEN STAATSBÜRGERN IN BAHREINISCHEN GEFÄNGISSEN

    zwischen

    den Vereinigten Staaten von Amerika

    und

    dem Emirat Bahrain


    § 1 Einrichtung der Kommission.
    Dieses Abkommen richtet eine Kommission ein, die die Folgenden Aufträge erhält:
    1. Sie soll feststellen, ob der Umgang der Wärter im Gefängnis mit den amerikanischen Gefangenen rechtmäßig war,
    2. Entscheiden, ob etwaiges widerrechtliches Verhalten der Wärter dem Emirat Bahrain zugerechnet werden kann und den Vereinigten Staaten von Amerika aus diesem Grund eine Entschädigungszahlung zusteht;
    3. Im Falle des Bestehens eines Anspruches auf Entschädigung, sie dessen Höhe bestimmen und
    4. Bestimmen wie mit den noch lebenden Gefangenen zu verfahren ist.

    § 2 Zusammensetzung der Kommission.
    Die Kommission besteht aus je einem Vertreter der USA, des Vereinigten Königreiches und Bahrains sowie einem persischen Rechtsgelehrten als neutraler Vertreter.

    § 3 Anwendbares Recht.
    Die Kommission entscheidet auf Grundlage der Regeln des allgemeinen Völkerrechts, der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge und unter Beachtung des bahrainischen Rechts und den zwischen den Streitparteien in der Kommission geschlossenen Vereinbarungen.

    § 4 Beschlüsse.
    Beschlüsse bedürfen den Stimmen von drei Vierteln der Kommissionsmitglieder.

    § 5 Einhaltung des Abkommens.
    Ostjordanien wacht über die Einhaltung dieses Abkommens.

  2. #2
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    Hier mal meine Vorstellung davon, wie das ganze so abläuft. Wir haben vier Punkte zu klären, die ich auch in der genannten Reihenfolge abarbeiten würde.

    Am Ende sollte ein Abschlussbericht dastehen, der zuerst die "Antworten" auf die vier Streitfragen nennt und die Entscheidungen dann nacheinander begründet.

    Bei der Beschlussfassung hat Jordanien keine Stimme, es ist eher dafür zuständig, auf die Einhaltung der Regeln und einen gerechten Ablauf zu achten, kann aber auch beratend oder vermittelnd tätig werden. Vorrangig soll eine Einigung zwischen Bahrain und den USA angestrebt werden.

    Ist dieses Vorgehen ok für euch?

  3. #3
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    Dann winke ich auch einmal in die Runde.
    Eines vorweg: Wie die meisten wissen, bin ich nicht ganz glücklich mit der Lösung durch eine externe Kommission und bin froh, dass deren Rolle recht weit abgeschwächt wurde. Ich hege die Befürchtung, dass sie die Autonomie bedroht, die ein Protektorat von einer Kolonie unterscheidet, und würde gerne vermeiden, dass hier ein zu deutlicher Präzendenzfall geschaffen wird.
    Soll heißen: Ich wäre ein Freund jeder Lösung, die Bahrains Überleben in innenpolitischer und wirtschaftlicher Hinsicht sicherstellt.

    Was das konkret in meiner Vorstellung bedeutet:
    a.) Es wäre mir ganz lieb, wenn höchstens "die Bahrainische Regierung" und nicht dem Emir die Schuld gegeben wird.
    b.) Die Kommission legt nur Entschädigungszahlungen fest und fällt keine Urteile. Auf einen möglichen bahrainischen Prozess gegen die Wächter nimmt sie keinen Einfluss.
    c.) Oberes ist mir sehr wichtig.
    d.) Ist Punkt 1.4 nicht hinfällig? Die Gefangenen wurden doch inzwischen befreit. (ps: nachzulesen hier)

    Die Vorgehensweise geht für mich in Ordnung.
    Geändert von Ghaldak (24. Juni 2018 um 23:02 Uhr)
    Keep your eyes on me, now we're on the edge of hell.

  4. #4

  5. #5
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    Zitat Zitat von noxx-0 Beitrag anzeigen
    Err, hier gelt L'etat c'est moi Emoticon: krone2 ob Regierung oder Emir ist da recht egal
    Da ist ein Unterschied. Wenn die Regierung schuld ist, dann dienen "schlechte Minister" als Sündenbock.
    Keep your eyes on me, now we're on the edge of hell.

  6. #6
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    Natürlich soll Bahrain überleben
    Und die Autonomie sehe ich nicht in Gefahr. Die Befugnisse der Kommission sind ja sehr genau eingegrenzt und Bahrain und die USA haben ihre Hilfe freiwillig in Anspruch genommen.

    zu a.) beziehst du dich auf Punkt 2? Dass der Emir die Schuld für irgendwas bekommt, halte ich für ausgeschlossen. Darum die Formulierung "Emirat Bahrain". Da das Völkerrecht ist, handelt es sich einfach um "den Staat Bahrain", was innenpolitisch los ist, ist nicht relevant und wird wenig thematisiert werden.

    zu b.) Also Punkt 1 würde sich schon mit der Frage der Schuld der Wärter beschäftigen. Nur eben nicht auf der Urteil-Ebene sondern auf der Gutachten-Ebene, wegen der noch niemand ohne Prozess im Gefängnis landet.

    zu c.)

    zu d.) ist hinfällig, muss nur kurz abgehandelt werden. Der Form halber.
    Geändert von BotX (24. Juni 2018 um 23:07 Uhr) Grund: Rechtschreibung und Crosspost

  7. #7
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    Dann fang ich mal mit Punkt 1 an

    1. Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Wärter

    Beschluss: Das Verhalten der Wärter war nach Auffassung der Kommission unrechtmäßig. Gegen sie soll ein Verfahren eingeleitet werden, dass alle von ihnen begangenen Straftaten aufklären und ggf. Anklagen soll.

    Begründung: Die Misshandlung von Gefangenen - die hier offensichtlich vorliegt - ist nach bahrainischem Recht verboten. Die Sanktionierung der Missachtung dieser Regel ist Aufgabe der bahreinischen Justiz.
    Ist das unstreitig?

  8. #8
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    Um die Diskussion in Gang zu bringen: Nach der Prüfung der Texte sieht es für mich danach aus. Ich würde jedoch den zweiten Satz des Beschlusses abmildern - das "soll" impliziert in meinen Augen, dass die Kommission der bahrainischen Justig gegenüber weisungsberechtigt ist. Ich würde diesen Satz entweder wesentlich abschwächen oder ganz streichen - nötig ist er eigentlich nicht.
    Keep your eyes on me, now we're on the edge of hell.

  9. #9

  10. #10
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    Ich würde ihn auch streichen. Die Begründung macht ja klar was gemeint ist.

  11. #11

  12. #12
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    Kann ich auch mit leben. Oder eher "Es wird auf die Zuständigkeit der bahreinischen Justiz verwiesen". "Übergeben" könnte so aufgefasst werden, dass sich die Kommission anmaßt, auch selbst urteilen zu können.

  13. #13
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    Wollen wir das erst einmal so stehen lassen? Ich denke, wir sind hier grundlegend einer Meinung.

    Zu den Punkten 2 und 3:

    2. Entscheiden, ob etwaiges widerrechtliches Verhalten der Wärter dem Emirat Bahrain zugerechnet werden kann und den Vereinigten Staaten von Amerika aus diesem Grund eine Entschädigungszahlung zusteht;
    3. Im Falle des Bestehens eines Anspruches auf Entschädigung, sie dessen Höhe bestimmen und
    Meine präferierte Lösung wäre - sei das nun überraschend oder nicht - ein milder Schuldspruch. Man könnte einen Freispruch sonst leicht als ein Zugeständnis auffassen, dass sich die Exekutive gänzlich der Kontrolle der Regierung entzog.
    BotX, was würdest du denn als Ausgleichszahlung für vier tote Amerikaner ansehen? 4.000 Dollar?
    Keep your eyes on me, now we're on the edge of hell.

  14. #14
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    Zunächst mal würde ich den Begriff "Schuld" vermeiden. Darum haben wir es auch "Zurechenbarkeit" genannt.

    Ich halte es für klar, dass das Verhalten der Wärter dem Staat Bahrain zugerechnet werden kann, schließlich waren es Beamte.

    Die Höhe der Entschädigung ist die wirklich interessante Frage, ich recherchiere da gerade noch. Im Corfu Channel Fall wurden 44 Menschen getötet und 42 verletzt. Dafür hat das UK 50.000 Pfund (1949) bekommen, allerdings auch nur, weil Albanien bei der Kostenfeststellung nicht mitgewirkt hat.

    Wir haben ja 6 Tote und 4 Verletzte, wobei die beiden Frauen besonder geschädigt sind. Außerdem sind sie nicht durch die Explosion getötet bzw. verletzt worden, weshalb sie sehr lange gelitten haben. Langes Leiden führt nach dem amerikanischen Tort Law (soweit ich es mir ergooglen konnte) zu einer Erhöhung des Schadensersatzanspruches (hier, S. 246 f.).

    Meiner Meinung nach, kann man das monatelange leiden der 10 Gefangenen in etwa mit den Verletzten aus dem o. g. Fall gleichsetzen. Die Basis meiner Berechnung sind also (mit dem Wert von 1949) 50.000 Pfund.

    Da Bahrain sich nun aber, anders als Albanien, an der Festsetzung der Kosten beteiligt, würde ich auf 30.000 Pfund heruntergehen.

    30.000 Pfund (Ende 1949) * 2,8 $/Pfd. = $ 84.000

    Das mit dem großzügigen Kurs von Ende '49. Da wir jetzt schon 5 Jahre ohne Inflation spielen, können wir gerne noch 10% davon abziehen, dann kommen wir etwa auf $ 75.000.

    Das halte ich für eine angemessene Entschädigung. Da die Gefangenen aber schon frei sind, wofür ich noxx sehr dankbar bin, würde ich gerne als Kompromiss vorschlagen, diese 75k zu benennen, aber festhalten, dass die USA sie nur einfordern werden, wenn innerhalb der nächsten 10 Jahre wieder schwere Rechtswidrige Angriffe auf US-Bürger erfolgen. Im Fall der Fälle soll diese Kommission nochmal zusammentreten und entscheiden, ob die Zahlung fällig wird.

    @Sare: wir können ja das internationale Tort Law kodifizieren

  15. #15
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Ich war mir net sicher, ob die PN von BotX der formale Invite war, deswegen hab ich so langgewartet, bis ich mir gedacht hab,guck mal auf den ersten Post.

    Also die Bestrafung der Wärter können wir wohl dem bahrainischen Rechtssystem überlassen.
    Bei der bemessung des Schadenseratz stellt sich die Frage ob wir Realdollar einfach so auf Spieldollar umrechnen können. Die Entschädigung geht aber an die Opfer, also ich weiß net, ob die US Regierung einfach so drauf verzichten kann. Es betrifft ja eigentlich Bahrain und die Geschädigten, nicht die Regierung. Mit ner gütlichen Einigung könnt man das wohl dann doch umgehen, das davor zu schleppen. Aber wie gesagt, ich denke mal Bahrain sollte schon was zahlen, weil die USA wohl nicht einfach auf die Zahlung verzichten kann. Das wüde wohl auch das Ansehen der jetzigen Regierung schädigen und es sind nicht Ansprüche der Regierung, sondern von US Bürgern. Wäre natürlich die Frage, wievie du als Ami vor nem Bahrainer Gericht kriegst. Aber um den Fall zu beerdigen, sollte wohl was getan werden. Bestrafung geht an die Gerichte und ne Entschädigung fließt an die Opfer.

    Es ist natürlich nen Präedenzfall für die Einheimischen, die sich dann fragen, warum die Wärter sie verdreschen können. Insofern wäre wohl ne Reform im Justizwesen bald nötig oder mehr Knüppel aus dem Sack..
    Geändert von Sarellion (29. Juni 2018 um 02:53 Uhr)
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