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Thema: BWL-Frage: Abschreibungen

  1. #16
    Bereichsmoderator Avatar von theindless
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    Zitat Zitat von Tronde Beitrag anzeigen
    Das Hauptproblem ist deine Behauptung, der Abschreibung steht kein Geldfluss gegenüber.

    Die AfA hat mit der Kredittilgung erstmal nichts zu tun. Tilgungen können in der G+V nicht ersichtlich sein. Meiner Meinung nach ist dir weiterhin nicht so ganz klar, wie eine Abschreibungsbemessungsgrundlage entsteht.
    Die AfA hängt natürlich rein mit dem Investitionsgegenstand zusammen und orientiert sich meist an der steuerlichen Nutzungsdauer (die nicht immer mit der tatsächlichen übereinstimmt).

    Der AfA steht auf Finanzierungsseite IMMER eine Rückführung gegenüber, sei es für das Darlehen der Bank oder das investierte Eigenkapital (das ja als Kaufpreis an den Verkäufer des Investitionsgegenstandes ausbezahlt werden muss).

  2. #17
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    Das ist durchaus klar.
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  3. #18

  4. #19
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    Zitat Zitat von theindless Beitrag anzeigen
    In diesem Fall steht der AfA also die Tilgung in gleicher Höhe und somit ein Mittelabfluss gegenüber.
    Zitat Zitat von theindless Beitrag anzeigen
    Der AfA steht auf Finanzierungsseite IMMER eine Rückführung gegenüber, sei es für das Darlehen der Bank oder das investierte Eigenkapital (das ja als Kaufpreis an den Verkäufer des Investitionsgegenstandes ausbezahlt werden muss).
    Ohne mich einmischen zu wollen, daß ist so nicht ganz richtig. Und zum besseren (allgemeinen) Verständnis sollte man es lieber getrennt betrachten.

    Zitat Zitat von Tronde Beitrag anzeigen
    Die AfA hat mit der Kredittilgung erstmal nichts zu tun. Tilgungen können in der G+V nicht ersichtlich sein.


    Hier wird immer über das abstrakte Konstrukt der "Innenfinanzierung" gesprochen wenn ich euch richtig verstehe.
    Der Afa steht die Tilgung nicht gegenüber.
    Beides veringert die Aktiva. Wobei sich die Tilgung auch auf die Passiva auswirkt (Aktiv-Passiv-Tausch.)

    Im Gedankenmodell der "Innenfinanzierung" stehen der Abschreibung eher die Erträge aus der Geschäftstätigkeit gegenüber. Da die Abschreibungen in der Regel keine Ausgaben oder gar Auszahlungen darstellen, unterstellt das Modell man könnte diese "gegenüberstehenden" Erträge zur Innenfinanzierung nutzen. Und da liegen die Grenzen des Konstruktes. Das Konstrukt scheitert bspw. bei fehlenden Erträgen (oder auch bei Abschreibungen aufs Geldvermögen (Forderungen etc.)).

    Grundsätzlich sind Abschreibungen oder AfA einfach nur Aufwendungen die das Gesamtvermögen verringern und sich damit auf den buchhalterischen Gewinn auswirken. (Ergo in der GuV erscheinen.)

    Das war jetzt mal so allgemein gehalten, weil die Sache so verständlicher ist. Ist jetzt nicht speziell auf den Auto-Fall bezogen.

    Edit: Ich hoffe jetzt wird der springende Punkt deutlich.


    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Aber ich habe glaube ich ein Indiz gefunden. Und zwar haben sich die Kredite verändert um etwa 10Mio. Ich vermute daher das die Afa zur Kredittilgung genutzt wurde und das nur nirgends steht und mir aufgrund fehlender Cashflow-Rechnung nicht ersichtlich war. Zumindest erklärt das bis auf 800.000 die Afa und Veränderungen der Bilanz auf aktiv/passiv-Seite.
    Du könntest uns auch einfach offenbaren über was wir hier eigentlich reden, dann lassen sich deine Fragen vielleicht einfacher beantworten.

    Die "AfA" Aufwendungen (Verringerung des Gesamtvermögens, nicht zahlungswirksam) hat man jedenfalls bestimmt nicht zur Kredittilgung benutzt sondern vermutlich irgendwelche Aktiva. Vielleicht hat auch jemand die Kredite erlassen, kommt auch vor. (Oder ein Debt-to-Equity-Swap.)
    Geändert von Advocatus Dia. (14. Januar 2018 um 17:06 Uhr)

  5. #20
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    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Und darin liegt das Problem: Die Anteilseigner bekommen ihr Geld nicht zurück. Dafür bekommen sie ca 7,5% Zinsen auf 25 Jahre.
    Also 187,5% verteilt auf 25 Jahre? Bzw. netto 87,5% verteilt auf 25 Jahre.

  6. #21
    Bereichsmoderator Avatar von theindless
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    Zitat Zitat von Advocatus Dia. Beitrag anzeigen

    Die "AfA" Aufwendungen (Verringerung des Gesamtvermögens, nicht zahlungswirksam) hat man jedenfalls bestimmt nicht zur Kredittilgung benutzt sondern vermutlich irgendwelche Aktiva. Vielleicht hat auch jemand die Kredite erlassen, kommt auch vor. (Oder ein Debt-to-Equity-Swap.)

    Die Liquidität, die aus dem "nicht zahlungswirksam" resultiert, kann zur Kredittilgung verwendet werden, was eine Aktiv-Passiv-Minderung wäre.....

  7. #22
    Hegemon mit Eierkopf Avatar von Fonte Randa
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    Beim Lesen merke ich gerade, dass mein BWL für Ingenieure arg eingerostet ist. Ich verstehe knapp ein Viertel des Geschriebenen...
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  8. #23
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    Gehts hier eigentlich um einen Praxisfall, also eine real existierende Bilanz, oder eher um einen theoretischen Fall aus der Schule/Studium??

  9. #24
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    Zitat Zitat von theindless Beitrag anzeigen
    Die Liquidität, die aus dem "nicht zahlungswirksam" resultiert, kann zur Kredittilgung verwendet werden, was eine Aktiv-Passiv-Minderung wäre.....
    Jein, nicht wirklich.
    Welche Liquidität/Zahlungsmittel/Forderungen generiert denn eine Abschreibung? Und zur Tilgung braucht man i.d.R. zumindest irgendeine Form von Geldvermögen (und seien es Forderungen).
    Ja,eine Abschreibung ist eine Aufwendung die zu einer Bilanzverkürzung führt. Das Geldvermögen des Unternehmens ist davon jedoch nicht betroffen, außer man muss dieses selbst abschreiben.

    Kurzer Schritt zurück zum Autofall:
    Auto fährt direkt bei der ersten Fahrt gegen einen Baum. Totalschaden. Auto wird auf 0 abgeschrieben. Erträge des Unternehmens: 0. (Da kein Auto mehr vorhanden.) Verlust: 30.000.
    Woher soll jetzt die Tilgung für den etwaigen Kredit kommen? Bekommt das Unternehmen etwa Geld wenn es etwas abschreibt? Und wenn ja wer zahlt das Geld bzw. gegen wen bestehen die Forderungen?

    "Nicht zahlungswirksam" bedeutet ja gerade,daß keine Zahlung erfolgt.

    Wenn du es nicht glaubst, dann bilde mal einen Buchungssatz.

    Im Fall der Innenfinanzierung über Abschreibungen oder auch Rückstellungen, beruht die Finanzierung auf der Tatsache, daß den (früher oder später) zahlungswirksamen Erträgen keine Aufwendungen gegenüberstehen die zahlungswirksam sind.
    D.h. die Liquidität/Kapital etc. stammt aus den Erträgen und nicht aus den Abschreibungen bzw. Rückstellungen. Ohne Erträge könnte man noch so viel abschreiben, die zur Tilgung vorhandenen Mittel würden sich nicht erhöhen.
    So gesehen erhöht sich die Innenfinanzierung einfach nur um den Betrag der Abschreibungen bzw. gebildeten Rückstellungen.
    Analog werden daher bei der Kapitalflussrechnung (im Falle der indirekten Ermittlung) die zahlungsunwirksamen Aufwendungen zum Periodenergebnis hinzugerechnet. (Einfach(!))
    Im Autofall wäre die Innenfinanzierung 0 und der CashFlow auch, trotz des Verlustes durch die Abschreibungen des gesamten Unternehmensvermögens. Es wäre einfach keine Aktiva mehr da und es würde auch nichts getilgt oder ausgeschüttet. (Weil eben nichts da ist, außer etwaigen Verbindlichkeiten im Rahmen einer etwaigen Fremdfinanzierung.)

  10. #25
    Bereichsmoderator Avatar von theindless
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    Ja nee.....

    Genau den Sachverhalt deines letzten Absatzes meinte ich mit meiner Aussage.
    Bei normalem Verlauf wird der Ertrag um die AfA gekürzt, obwohl kein Zahlungsaufwand vorhanden ist. Diese "Liquidität" ist für Tilgungen verwendbar.

    Ich bin reiner Praktiker ohne diese ganzen "formellen" Beschreibungen und habe versucht das in Worte zu fassen.

    Deshalb ja auch die Frage, ob es sich um einen reellen Fall handelt

  11. #26
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    Wenn jetzt nordstern auch versteht was wir meinen, dann wäre alles paletti.

    Anteilseigner die ihr Geld verteilt über 25 Jahre zurückbekommen, daß klingt irgendwie alles nicht nach "Schulbuch" sondern nach einem realen Fall.

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