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Thema: BWL-Frage: Abschreibungen

  1. #1
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    BWL-Frage: Abschreibungen

    Hi,

    ich habe gerade einen Geschäftsbericht vorliegen, der mich etwas stutzig macht.

    Grundsätzlich sind Abschreibungen Aufwendungen. Das bedeutet sie tauchen in der GuV auf und wirken sich gewinnminimierend aus. Das Prinzip dahinter ist, das durch den Kauf eines Gegenstand lediglich ein Bilanztausch stattfindet, aber kein Wertverlust und das dieser erst mit der Zeit auftritt.
    ABER: Abschreibungen liegen keine realen, monetären Kapitalströme zugrunde. Es ist also im Grunde eine Möglichkeit zur Reduzierung des Gewinns um weniger Steuern zu bezahlen. Der Staat tut das, damit ein Unternehmen die Steuerersparnisse durch Abschreibungen für "Folgeinvestitionen" nutzen kann. Abschreibungen sind damit kein realer Wert sondern ein fiktiver.

    Nun die Frage:
    Wenn ein Unternehmen nur mit den bestehenden anfänglichen Sachanlagen besteht und KEINE Neuinvestitionen oder Folgeinvestitionen vornimmt. Und damit das Unternehmen aufgelöst wird wenn die Lebensdauer der Anlage zuende ist. Dann gibt es keine Folgeinvestitionen. Es macht folglich auch keinen Sinn die Abschriebungen für Rücklagen zu nutzen, weil ja keine Rücklagen gebildet werden.
    Dennoch wird bei der Ausschüttung der Gewinne die Abschreibung abgezogen. Steuerlich klar... aber wieso real und was passiert damit? Immerhin reduziert sich damit die Gewinnbeteiligung aktiv um die Abschreibung. Da das Unternehmen jedoch komplett aus Fremdkapital/Beteiligung finanziert ist, macht das keinen Sinn in meinen Augen und die Abschreibung muss ausbezahlt werden.

    Beispiel: Ich gründe eine Auto GmbH. In dieser befindet sich lediglich mein Auto. Die GmbH existiert, solange ich das Auto nutze. Verkaufe ich das Auto vorzeitig, existiert die GmbH ebenfalls nicht mehr. Das Auto erzielt durch Vermietung Erträge von jährlich 8.000 EUR und Kosten in Höhe von 3.000 EUR, es wird linear auf 15 Jahre abgeschrieben, ich verkaufe das Auto nach 10 Jahren. Anschaffungskosten sind 30.000 EUR. Das ist ein rein fiktives Beispiel.
    Die Abschreibung beträgt damit 100/15*30.000= 2.000 EUR/Jahr.

    Dadurch ist der Gewinn der GmbH buchhalterisch: 8.000-3.000-2.000 = 3.000 EUR/Jahr. Nach 10 Jahren sind das 30.000 EUR + Restwert (30000-2000*10=10.000EUR) = 40.000 EUR
    Ich habe aber jedes Jahr 2.000 EUR Abschreibungen vom Gewinn abgezogen, das sind 20.000 EUR. Diese sind der Wertverlust des Anfangskapitals. Aber das ist der buchhalterische Wertverlust. Den Real habe ich ja keine Ausgaben von 2.000 EUR/Jahr durch Abschreibung. Und der Wertverlust des Anlageobjekts spielt keine Rolle, da dieses nicht ersetzt werden soll und damit bereits im Restwert enthalten ist. Ich ziehe also den Wertverlust vom Gewinn zweimal ab. Einmal jedes Jahr durch Abschreibung und einmal am Ende durch den geringeren Restwert.

    Betriebswirtschaftlich ist der Gewinn der GmbH:
    8.000EUR-3.000EUR= 5.000EUR * 10 Jahre + 10.000EUR Verkaufserlös = 60.000 EUR. Der fiktive Werteverlust durch Abschreibung interessiert mich ja nicht, da dieser durch den geringeren Verkaufserlös berücksichtigt wird. Und mögliche Rückstellungen die ich bilden könnte (für ein neues Auto), dadurch das ich keine bilden will, obsolet werden.

    Wieso bezahlt dann die GmbH lt. Geschäftsbericht lediglich die 3.000 EUR nach Abschreibungen aus und nicht die 5.000 EUR? Ist das bei so einem Geschjäftsmodell legitim und was passiert mit dem Gewinn der durch Abschreibung nicht ausbezahlt wird? Zumal die Kapitaleigner identisch sind mit den Entehmern des Überschusses.

    Oder übersehe ich da irgendwas?

  2. #2
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    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    ABER: Abschreibungen liegen keine realen, monetären Kapitalströme zugrunde. Es ist also im Grunde eine Möglichkeit zur Reduzierung des Gewinns um weniger Steuern zu bezahlen. Der Staat tut das, damit ein Unternehmen die Steuerersparnisse durch Abschreibungen für "Folgeinvestitionen" nutzen kann. Abschreibungen sind damit kein realer Wert sondern ein fiktiver.
    Ich empfinde diese Benutzung des Begriffes real als verstörend. Volkswirtschaftlich ist real das Gegenstück zu nominal. Nominal ist gemessen in Geldeinheiten, real ist inflationsbereinigt oder sofern es im jeweiligen Kontext Sinn ergibt bezieht es sich auf reale physische Größen wie den Zustand einer Maschine oder die Verfügbarkeit von Inputgrößen wie beispielsweise Wasser oder Erz. Auf die Qualität der Maschine kann man versuchen den Restwert abzubilden, aber das gelingt natürlich nicht perfekt.

    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Ist das bei so einem Geschäftsmodell legitim und was passiert mit dem Gewinn der durch Abschreibung nicht ausbezahlt wird? Zumal die Kapitaleigner identisch sind mit den Entnehmern des Überschusses.
    Durch die Abschreibung vermindert sich formal der Wert des physischen Kapitals, das in Geld gehaltene Kapital des Unternehmens erhöht sich entsprechend. Es findet sozusagen lediglich ein Bilanztausch innerhalb des Unternehmens statt. Bei Auflösung des Unternehmen fließt das Geld zurück zum Eigentümer. Intuitiv würde ich vermuten, dass dies formal durch Bildung von Rücklagen passiert, die dann halt nur eine Formsache wären.
    Zitat Zitat von d73070d0 Beitrag anzeigen
    Ach, das darfst Du nicht so eng sehen. Aus justanick kriegt man nur eine konkrete Antwort raus, wenn man Müll erzählt und dann zurechtgewiesen wird. Wenn Du also was von ihm willst, frag' nich, sondern stell' falsche Behauptungen in den Raum - die werden dann umgehend korrigiert. ;)

  3. #3
    Unbekannter Nr 17984 Avatar von Walahan
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    Mit Abschreibungen bezahlt man innerbetrieblich die Dinge. Wenn ich mir eine Einmannspedition aufmache, ein Auto mit 20 Wert einbringe, es jährlich mit 4 Wert abschreibe(n kann), dann ist es nach 5 Jahren grob egal, ob der Wagen noch Restwert hat oder nicht. Es hilft mir dabei, zu erkennen, ob ich mit 3 Wert oder mit 5 Wert jährlicher Einnahme über die Runden komme


    [Civ5 PBEM 66] - From Russia with Love; [SMR] Der Südwesten der USA 1850-1950; [CiM] German Cities: Leipzig; [PES5] ML United in der ersten Liga; [TrainFever] Geschichte der Schweich-Diepenauer Kreisbahn


    Zitat Zitat von Junky Beitrag anzeigen
    Warum wird der US-Präsident nicht Suzerän von Valetta? Dann kann er sich seine Mauer mit Glauben kaufen!

  4. #4
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    Da hast du recht. Aber dieser Bilanztausch bewirkt durch die GuV eine Reduzierung der Ausschüttung und greift damit in die Finanzeseite ein. Bilanziell ist es neutral. In der GuV jedoch nicht.

    Mit dem Verkauf des Wirtschaftsgutes fließt das Geld NICHT zu den Kapitaleignern zurück. Zum einen weil im Verkaufserlös (außer außergewöhnliche Erträge/Belastungen) der Wertverlust bereits berücksichtigt ist und damit die Abschreibung doppelt reinzählt. Und zum anderen weil ich in der Bilanz nachgeschaut habe: Es werden KEINE Rückstellungen gebildet. Die GmbH hat 2,5Mio Rückstellungen, davon sind 0,5Mio steuerliche Rückstellungen, 2Mio sonstige Rückstellungen. Diese haben sich von 2015 auf 2016 kaum verändert. Abschreibungen werden jedoch jedes Jahr in Höhe von 10,5Mio EUR abgezogen.

  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Milanjus
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    Hier werden mehrere Dinge verwechselt.

    Um beim Beispiel zu bleiben:

    Die GmbH kauft ein Fahrzeug. In der Bilanz ist das ein Aktiventausch und für die Erfolgsrechnung neutral.

    Durch den Gebrauch (Mehrkilometer, Alterung) nutzt sich das Fahrzeug ab und vermindert sich im Wert. Diesem Wertverlust wird durch Abschreibung Rechnung getragen. Um die Rechnerei nicht zu kompliziert zu machen, schreibt man oft linear auf die voraussichtliche Lebensdauer ab. Will heissen, das Fahrzeug erleidet jedes Jahr die gleiche Wertverminderung.

    Eine Rückstellung wird dadurch nicht gebildet.

    Wenn das Fahrzeug verkauft wird, muss der abgeschriebene Buchwert wieder über die Erfolgsrechnung auf den Verkaufspreis korrigiert werden. Ist der Verkaufspreis höher als der Buchwert, resultiert ein Buchgewinn (der dann auch besteuert wird). Ist der Verkaufspreis tiefer resultiert ein Buchverlust, der Gewinnmindernd zu veranschlagen ist.

  6. #6
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    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Oder übersehe ich da irgendwas?
    Hi,

    du gehst mit den Begrifflichkeiten etwas verkehrt um. Ich versuche es jetzt ganz kurz und grob zu halten.
    Abschreibungen oder genauer AfA (Absetzung für Abnutzung)...es geht darum den Wertverlust zu bestimmen.
    Rücklagen sind Eigenkapital (Bilanzposition). Je nach Art können diese aus der Gewinnverwendung stammen.
    Rückstellungen sind Fremdkapital (Bilanzposition) für "drohende" Aufwendungen/Verbindlichkeiten.
    Kosten sind ein Begriff dem man in dem Zusammenhang eher ins Controlling verschieben muss. (Einzahlung/Einnahme/Ertrag und die negativen Gegenbegriffe sollten hier verwendet werden.)

    Die Abschreibungen erscheinen ,sofern zulässig, in der Gewinn- und Verlustrechnung und mindern den Gewinn.

    Zur GmbH:
    Anfangsvermögen:
    30.000€
    Endvermögen nach 10 Jahren und Verkauf des Autos zu Buchwert:
    +10*8.000€ Erträge
    -10*3.000€ Aufwendungen für Nutzung Auto
    +10.000€ Verkaufswert Auto

    Summe: 60.000€
    Gewinn: 60.000€-30.000€ = 30.000€
    pro Jahr =3000 €.

    Du hast also durch den Wertverlust des Autos keine 5.000€ Gewinn sondern nur 3000€ pro Jahr.

  7. #7
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    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Wieso bezahlt dann die GmbH lt. Geschäftsbericht lediglich die 3.000 EUR nach Abschreibungen aus und nicht die 5.000 EUR? Ist das bei so einem Geschjäftsmodell legitim und was passiert mit dem Gewinn der durch Abschreibung nicht ausbezahlt wird? Zumal die Kapitaleigner identisch sind mit den Entehmern des Überschusses.

    Oder übersehe ich da irgendwas?
    Natürlich könnte man theoretisch auch die 5.000€ ausschütten. Aber in dem Fall wäre dies eine Eigenkapitalentnahme die über die Gewinnverwendung hinausginge. In den verschiedenen Rechtsordnungen werden, insbesondere wenn das haftende Eigenkapital betroffen ist, oftmals diverse Auflagen erteilt.

    So gesehen war eigentlich nur die Rechnung bzw. die Interpretation etwas verkehrt.
    Der Wertverlust ist eben nicht nur buchhalterisch sondern in dem Fall real.

    Edit:
    (Die Abschreibungen hier sind eben nur nicht auszahlungswirksam. Bzw. man würde von nichtpagatorischen Kosten sprechen.)
    Geändert von Advocatus Dia. (13. Januar 2018 um 15:32 Uhr)

  8. #8
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    ABER: Abschreibungen liegen keine realen, monetären Kapitalströme zugrunde.
    Wie entsteht die Bemessungsgrundlage für eine Abschreibung?
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  9. #9
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    Zitat Zitat von Tronde Beitrag anzeigen
    Wie entsteht die Bemessungsgrundlage für eine Abschreibung?
    Achtung Spoiler:
    Kommt drauf an...

    Im wesentlichen richtet es sich danach was die steuerlichen und buchhalterischen Vorschriften hergeben bzw. vorschreiben.
    Ausgangsbasis sind in der Regel die Anschaffungs- und Herstellungskosten die in der Bilanz angesetzt worden sind. Allerdings gibt es auch Rechtsnormen die den "Fair Value" zulassen/vorschreiben.
    Dann muss man zudem zwischen planmäßiger Abschreibung und außerplanmäßigen Abschreibung unterscheiden.

    Dann gibts noch unterschiedliche Abschreibungsmethoden (linear (nach Nutzungdauer i.d.R..),progressiv,degressiv, nach Leistung etc.). Kommt drauf an was die Rechtsnormen zulassen. Es sollte dem Grunde nach den Wertverzehr abbilden.
    Aber oftmals spielt da das Steuerrecht eine recht große Rolle. Bei geringwertigen Wirtschaftsgüter gibt es aktuell in Deutschland 3 bzw. 4 verschiedene Möglichkeiten (sofort,nach AfA-Tabelle,Pool-Abschreibung,), wenn ich nicht falsch liege.

    Linear (nach der AfA-Tabelle) ist zumindest in Deutschland bei planmäßigen Abschreibungen das gebräuchlichste, vermute ich mal. (Außer es handelts sich eben um die GWGs.)
    Geändert von Advocatus Dia. (13. Januar 2018 um 23:53 Uhr)

  10. #10
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    Sorry, die Frage war schon auf das Zitat bezogen und somit auf nordstern.

    Die Dinge die du geschrieben hast, waren korrekt (nur überflogen). Nur wollte ich Nordstern auf den Zahn fühlen ä. Insbesondere im Zusammenhang mit dem von ihm gewählten Beispiel.
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  11. #11
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    Dann packe ich es mal in einen Spoiler.

  12. #12
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    Also..... zum Grundgedanken.

    Fall 1: Auto ist komplett fremd finanziert
    Damit musst du neben den Kosten von 3.000 auch den Kredit über 30.000 Euro in 15 Jahren zurückzahlen, also 2.000/Jahr für 15 Jahre oder 2.000/Jahr für 10 Jahre + Verkaufserlös von 10.000 Euro.
    In diesem Fall steht der AfA also die Tilgung in gleicher Höhe und somit ein Mittelabfluss gegenüber.

    Fall 2: Auto ist durch Beteiligung finanziert
    In diesem Fall wollen die Anteilseigner ihre Beteiligung bei Auflösung zurückbezahlt haben. Das kann auch mit den 2.000/Jahr erfolgen oder am Ende in einer Summe durch die "angesparte" AfA mit 20.000 Euro + Verkaufserlös.
    Wenn du die AfA NICHT buchst und dafür den Gewinn mit 50.000 Euro/Jahr ausbezahlst, bleibt am Ende nur der Verkaufserlös übrig, da die Anteilseigner bereits 2.000/Jahr "im Voraus" enthalten haben. Auch in diesem Fall bekommen die Anteilseigner ihr Geld zurück.

    Egal wie.... die Anteilseigner/Banken bekommen ihr Geld zurück und das setzt sich aus AfA + Verkaufserlös zusammen... unabhängig davon WANN das zurückbezahlt wird.

    Ich denke also, dass du Mittelherkunft und Rückzahlung in deiner Berechnung vergessen hast.


    Oder anders ausgedrückt.... Du hast den cashflow der Investition nicht berücksichtigt

    Edith merkt gerade, dass der cashflow der Finanzierung gemeint war
    Geändert von theindless (14. Januar 2018 um 12:49 Uhr)

  13. #13
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    Und darin liegt das Problem: Die Anteilseigner bekommen ihr Geld nicht zurück. Dafür bekommen sie ca 7,5% Zinsen auf 25 Jahre.

    Aber ich habe glaube ich ein Indiz gefunden. Und zwar haben sich die Kredite verändert um etwa 10Mio. Ich vermute daher das die Afa zur Kredittilgung genutzt wurde und das nur nirgends steht und mir aufgrund fehlender Cashflow-Rechnung nicht ersichtlich war. Zumindest erklärt das bis auf 800.000 die Afa und Veränderungen der Bilanz auf aktiv/passiv-Seite.

  14. #14
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    Das Hauptproblem ist deine Behauptung, der Abschreibung steht kein Geldfluss gegenüber.

    Die AfA hat mit der Kredittilgung erstmal nichts zu tun. Tilgungen können in der G+V nicht ersichtlich sein. Meiner Meinung nach ist dir weiterhin nicht so ganz klar, wie eine Abschreibungsbemessungsgrundlage entsteht.
    Geändert von Tronde (14. Januar 2018 um 14:10 Uhr)
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  15. #15
    Bereichsmoderator Avatar von theindless
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    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Und darin liegt das Problem: Die Anteilseigner bekommen ihr Geld nicht zurück. Dafür bekommen sie ca 7,5% Zinsen auf 25 Jahre.

    Aber ich habe glaube ich ein Indiz gefunden. Und zwar haben sich die Kredite verändert um etwa 10Mio. Ich vermute daher das die Afa zur Kredittilgung genutzt wurde und das nur nirgends steht und mir aufgrund fehlender Cashflow-Rechnung nicht ersichtlich war. Zumindest erklärt das bis auf 800.000 die Afa und Veränderungen der Bilanz auf aktiv/passiv-Seite.
    Und ob du das nun "Geld zurück" oder "Zinsen" taufst ist eigentlich ziemlich egal.
    Sie bekommen 7,5% auf 25 Jahre, dass sind also insgesamt 187%. Oder anders ausgedrückt sie bekommen Ihr Geld zurück + 87% Zinsen (3,48% pro Jahr).

    Tilgungen siehst du bei vernünftigen Bilanzen im Aktiv/Passiv-Teil..... teilweise sogar aufgespalten auf die einzelnen Darlehen.
    In der GuV können die nicht enthalten sein, da die Tilgungen nichts mit dem Geschäftsverlauf zu tun haben.
    Im Optimalfall sind diese aber genau so hoch wie die Tilgung, damit am Ende der Restnutzungsdauer einer Investition das Darlehen getilgt ist..

    Der einzige Fall, in welchem AfA's kein Kapitalfluss gegenüber steht ist, wenn die Anschaffung aus Eigenkapital erfolgt.
    Und in diesem Fall bleibt am Ende (nach Ablauf der Investition) die AfA als Liquidität im übrig und steht den Eignern als "Verzinsung" zur Verfügung..

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