Hi,
ich habe gerade einen Geschäftsbericht vorliegen, der mich etwas stutzig macht.
Grundsätzlich sind Abschreibungen Aufwendungen. Das bedeutet sie tauchen in der GuV auf und wirken sich gewinnminimierend aus. Das Prinzip dahinter ist, das durch den Kauf eines Gegenstand lediglich ein Bilanztausch stattfindet, aber kein Wertverlust und das dieser erst mit der Zeit auftritt.
ABER: Abschreibungen liegen keine realen, monetären Kapitalströme zugrunde. Es ist also im Grunde eine Möglichkeit zur Reduzierung des Gewinns um weniger Steuern zu bezahlen. Der Staat tut das, damit ein Unternehmen die Steuerersparnisse durch Abschreibungen für "Folgeinvestitionen" nutzen kann. Abschreibungen sind damit kein realer Wert sondern ein fiktiver.
Nun die Frage:
Wenn ein Unternehmen nur mit den bestehenden anfänglichen Sachanlagen besteht und KEINE Neuinvestitionen oder Folgeinvestitionen vornimmt. Und damit das Unternehmen aufgelöst wird wenn die Lebensdauer der Anlage zuende ist. Dann gibt es keine Folgeinvestitionen. Es macht folglich auch keinen Sinn die Abschriebungen für Rücklagen zu nutzen, weil ja keine Rücklagen gebildet werden.
Dennoch wird bei der Ausschüttung der Gewinne die Abschreibung abgezogen. Steuerlich klar... aber wieso real und was passiert damit? Immerhin reduziert sich damit die Gewinnbeteiligung aktiv um die Abschreibung. Da das Unternehmen jedoch komplett aus Fremdkapital/Beteiligung finanziert ist, macht das keinen Sinn in meinen Augen und die Abschreibung muss ausbezahlt werden.
Beispiel: Ich gründe eine Auto GmbH. In dieser befindet sich lediglich mein Auto. Die GmbH existiert, solange ich das Auto nutze. Verkaufe ich das Auto vorzeitig, existiert die GmbH ebenfalls nicht mehr. Das Auto erzielt durch Vermietung Erträge von jährlich 8.000 EUR und Kosten in Höhe von 3.000 EUR, es wird linear auf 15 Jahre abgeschrieben, ich verkaufe das Auto nach 10 Jahren. Anschaffungskosten sind 30.000 EUR. Das ist ein rein fiktives Beispiel.
Die Abschreibung beträgt damit 100/15*30.000= 2.000 EUR/Jahr.
Dadurch ist der Gewinn der GmbH buchhalterisch: 8.000-3.000-2.000 = 3.000 EUR/Jahr. Nach 10 Jahren sind das 30.000 EUR + Restwert (30000-2000*10=10.000EUR) = 40.000 EUR
Ich habe aber jedes Jahr 2.000 EUR Abschreibungen vom Gewinn abgezogen, das sind 20.000 EUR. Diese sind der Wertverlust des Anfangskapitals. Aber das ist der buchhalterische Wertverlust. Den Real habe ich ja keine Ausgaben von 2.000 EUR/Jahr durch Abschreibung. Und der Wertverlust des Anlageobjekts spielt keine Rolle, da dieses nicht ersetzt werden soll und damit bereits im Restwert enthalten ist. Ich ziehe also den Wertverlust vom Gewinn zweimal ab. Einmal jedes Jahr durch Abschreibung und einmal am Ende durch den geringeren Restwert.
Betriebswirtschaftlich ist der Gewinn der GmbH:
8.000EUR-3.000EUR= 5.000EUR * 10 Jahre + 10.000EUR Verkaufserlös = 60.000 EUR. Der fiktive Werteverlust durch Abschreibung interessiert mich ja nicht, da dieser durch den geringeren Verkaufserlös berücksichtigt wird. Und mögliche Rückstellungen die ich bilden könnte (für ein neues Auto), dadurch das ich keine bilden will, obsolet werden.
Wieso bezahlt dann die GmbH lt. Geschäftsbericht lediglich die 3.000 EUR nach Abschreibungen aus und nicht die 5.000 EUR? Ist das bei so einem Geschjäftsmodell legitim und was passiert mit dem Gewinn der durch Abschreibung nicht ausbezahlt wird? Zumal die Kapitaleigner identisch sind mit den Entehmern des Überschusses.
Oder übersehe ich da irgendwas?