Die AfA hängt natürlich rein mit dem Investitionsgegenstand zusammen und orientiert sich meist an der steuerlichen Nutzungsdauer (die nicht immer mit der tatsächlichen übereinstimmt).
Der AfA steht auf Finanzierungsseite IMMER eine Rückführung gegenüber, sei es für das Darlehen der Bank oder das investierte Eigenkapital (das ja als Kaufpreis an den Verkäufer des Investitionsgegenstandes ausbezahlt werden muss).