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Thema: [RV] Das Zeitalter der Drachen - Naxos und Kalgaron im Bündnis

  1. #16
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Derzeit habe ich bis jetzt erst mit dir gesprochen, wollte nämlich erst einmal wissen ob Interesse besteht, doch unter optimal Bedingungen, also meine favorisierten:
    Naxos, Kalgaron, Kimara, Zerkesch, Nommo, Tarona, Shirik, Peschagar, Gilmak. Der Grund weswegen ich es bis jetzt erst mit dir gesprochen habe das ich derzeit noch mit den meisten Ländern die da stehen noch verhandel und daher verhindern will das die Verhandlungen stocken weil die Aufmerksamkeit auf etwas anderes gelegt wird. Außerdem, wie im Vertrag steht, soll jeder beitreten können und je nachdem wann er Beitritt hätte er auch mehr Stimmen und damit auch mehr Einfluss.

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

  2. #17
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Kannst übrigens deine Meinung zu dem Grundgerüst schon sagen, zwar habe ich bereits etwas ergänzt und/oder verändert sowie 3 neue Verträge die mit dem Grundgerüst zusammenhängen erstellt, aber das hat die Wörter Anzahl nur ca. von 800 - 900 auf 2.127 erhöht. Ist also gar nicht einmal so viel.

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

  3. #18
    Oberst Klink
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    Lassen wir mal die Organisation außen vor. Ich weiß nicht, ob so viele Ländern den Sttus für Naxos mittragen. Ein Zuckerl wegen der Ausarbeitung ist vertretbar, aber im Text ließt man häufiger davon.
    Dass eine Reihe von Ländern miteinander kooperiert ist ja an sich vernünftig. Aber so befürchte ich leisten wir der starren Blockbildung Vorschub, wenn wir einen Rat im Rate gründen. Mir gefällt die Idee grundsätzlich, aber weiß nicht ob wir vielleicht mit Offiziellen Schritten warten sollten, je nachdem wie das Spiel verläuft. Oder es anders nennen als Rat im Rat.

  4. #19
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Wir könnten es auch Kaiserreich nennen, und Abstimmungsleiter durch Kaiser ersetzen.

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

  5. #20
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Außerdem War Rat im Rat nur der Arbeitstitel und nicht die endgültige Fassung.

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

  6. #21
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Bearbeite derzeit noch etwas die Organisation Verträge, sobald ich fertig bin stelle ich sie hier rein. Habe sie bis jetzt aber schon deutlich geändert und noch einiges hinzugefügt, du solltest dir also Zeit nehmen zum durchlesen.
    Habe bereits einen neuen Namen für die Organisation:
    Die Varunische Union, kurz VU.
    Und der Abstimmungsleiter wird zum:
    Präsidenten der Varunischen Union.

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

  7. #22
    Oberst Klink
    Gast
    Varunische Union hört sich besser an als Rat im Rat.

  8. #23
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Der Vertrag sollte gleich kommen.

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

  9. #24
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    So hier ist er:
    Achtung Spoiler:
    Die Varunische Union:

    §1. Die Vertragspartner sind alle Ratsmitglieder welche diesem Vertrag zustimmen. Genaueres siehe Paragraph 8.

    §2. Präsident der Varunischen Union ist der Erzmagier von Naxos, Änderung nur durch eine Abwahl nach Paragraph 13 möglich. Nur er kann Abstimmungen einleiten, abgesehen von speziellen Ausnahmefällen (siehe. Paragraph 3).

    §3. Wenn mindestens die Hälfte aller Vertragspartner für eine Abstimmung ist, muss der aktuelle Präsident der Varunischen Union diese Abstimmung einleiten. Um dies festzustellen kann jederzeit eine provisorische Abstimmung von einem der Vertragspartner eingeleitet werden. Bei dieser Abstimmung besitzen alle Mitglieder eine Stimme, außerdem darf der Präsident der Varunischen Union bei dieser Abstimmung nicht abstimmen. Sobald die Absolute Mehrheit erreicht wurde gilt die Abstimmung als erfolgreich, bei dieser Abstimmung muss jedoch vorher mit angegeben werden welche Abstimmung, nach Erfolg, erfolgen soll.

    §4. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu jeweils 3% ihres Reichseinkommens in einen Topf zu „geben“ der dazu dient um den Einfluss dieser Organisation zu „vergrößern“.

    §5. Über den Topf, und deren genauen Verwendungszweck, verwalten 3 Minister, welche diesem Vertrag vorher jedoch zugestimmt haben müssen, diese werden von den anderen Vertragspartnern mit absoluter Mehrheit gewählt. Kommt es beim ersten Wahlgang zu keiner Einigung werden alle verbliebenen unbesetzten Minister, im 2ten Wahlgang, mit relativer Mehrheit gewählt.

    §6. Beigetretene Länder können jederzeit ein Misstrauensvotum gegen einen der Minister durchführen, daraufhin wird abgestimmt. Bei einer solchen Abstimmung besitzt der betroffene kein Stimmrecht. Bei dieser Abstimmung besitzen alle Länder soviele Stimmen wie ihnen nach Paragraph 9 zusteht, eine Ausnahme besteht nur wenn eines der Mitglieder nach Paragraph 11 in den Zustand eines Gründungslandes erhoben wird, dieses besitzt dann ebenfalls 3 Stimmen wie die anderen Gründungsländer.

    §6.1 Es kann nur ein Misstrauensvotum zur gleichen Zeit stattfinden, und während der Wahl eines neuen Ministers, welche nach erfolgreichem Misstrauensvotum durchgeführt werden muss, kann kein Misstrauensvotum durchgeführt werden.

    §7. Die Minister werden jeweils für 6 Jahre gewählt.

    §7.1 Die Minister bilden einen Rat welcher in Verträgen die mit diesem verknüpft sind kleiner Rat genannt wird. Genaueres zum Rat siehe Paragraph 19.

    §8. Man kann jederzeit ein Beitrittsersuchen stellen, dann wird sobald wie möglich eine Abstimmung eingeleitet. Das Beitrittsersuchen gilt als angenommen wenn mindestens 2/3 aller Mitglieder, die abgestimmt haben, für das Beitrittsersuchen stimmen, es müssen jedoch mindestens immer die Hälfte aller Mitglieder dafür gestimmt haben. Bei einer solchen Abstimmung besitzen alle Mitglieder 1 Stimme.

    §9. Bei der Wahl der 3 Minister besitzen alle Länder welche dem Vertrag von Beginn an zugestimmt haben 3 Stimmen, Länder welche dem Vertrag höchstens 3 Jahre später zugestimmt haben 2 Stimmen, und alle anderen, inklusive Länder welche bereits, mindestens, einmal ausgetreten sind, 1 Stimme. Ausnahme von dieser Regelung besteht nur nach Paragraph 10.

    §10. Alle Länder welche 3 Stimmen, nach Artikel 9, besitzen gelten als Gründungsmitglieder. Alle anderen gelten als einfache Mitglieder, jedoch wenn mindestens 2/3 aller Gründungsmitglieder dafür stimmen kann ein Mitglied welches, nach Paragraph 9, 2 Stimmen besitzt in den Status der Gründungsmitglieder erhoben werden. Bei einer solchen Abstimmung besitzt jedes der Gründungsländer 1 Stimme.

    §11. Bei Stimmengleichstand, bei jeder Abstimmung die die relative, einfache oder absolute Mehrheit erfordert, entscheidet die Stimme des Präsidenten der Varunischen Union. Handelt es sich bei einer solchen Abstimmung um eine bei der, der der Präsident der Varunischen Union nicht zugelassen ist entscheidet die Stimme eines Ministers, wenn dies auch nicht möglich ist so entscheidet die Stimme des Landes welches den Ratsvorsitzenden stellt ist der Ratsvorsitzender nicht Mitglied, hat er also dem Vertrag nicht zugestimmt, so werden noch 3 weitere Wahlgänge initiiert, nach Ende des 3ten Wahlganges, sofern keine Mehrheit gefunden wurde, gilt die Abstimmung als gescheitert.

    §12. Man kann den Vertrag jederzeit aufkündigen, jedoch gilt der Vertrag auch noch für weitere 3 Jahre bevor er als aufgelöst gilt. Während dieser Zeit gilt man als Austrittsland und verliert alle Rechte eines Mitglieds. Jedoch ist man Immer noch verpflichtet, für die jeweilige Runde in der man Austritt, die 3% „Abgaben“, in den Topf, zu zahlen.

    §13. Es kann jederzeit eine Abstimmung zur Absetzung des Präsidenten der Varunischen Union von einem der Vertragspartner eingeleitet werden. Der Präsident der Varunischen Union kann dann, mit 2/3 Mehrheit wieder abgewählt werden, dabei besitzt jeder Vertragspartner 1 Stimme.

    $13.1 Im Falle das der Präsident der Varunischen Union zurücktritt oder abgewählt wird, muss sofort ein neuer Präsident der Varunischen Union gewählt werden.

    §13.2 Bei Tod des Präsident der Varunischen Union geht das Amt des Präsident der Varunischen Union an den neuen Erzmagier des Landes welches zuvor den Präsidenten der Varunischen Union stellte, natürlich nur wenn ebendieser zuvor noch das Amt des Präsident der Varunischen Union innehatte, bei den Ministern verhält es sich genauso, vorausgesetzt der Minister verstirbt während seiner Amtszeit übernimmt bis dessen Ende der Nachfolger des Verstorbenen Erzmagiers dessen Amt.


    §14. Bei der benötigten Anzahl an Stimmen für eine 2/3 Mehrheit wird immer aufgerundet, so benötigt man bei Insgesamt 16 Stimmen mindestens 11 Stimmen für eine 2/3 Mehrheit.

    §15. Kommt es bei einer Abstimmung mit relativer Mehrheit zu einem Gleichstand zwischen 2 Kandidaten wird ausgelost (ausgewürfelt), sofern dies im entsprechenden Paragraphen über die jeweilige Abstimmung notiert ist, durch den Verweis auf diesen Paragraphen.

    §16. Dieser Vertrag wird bei Verweis aus einem anderen Vertrag als „Grundvertrag“ aufgeführt.

    §17. Enthaltungen werden bei jeder Abstimmung, welche in diesem Vertrag aufgeführt ist und in allen anderen Verträgen die mit diesem verknüpft sind, nicht gewertet/als ungültig gewertet.

    §18. Um den Bruch bei der vorgeschriebenen Verteilung der Gelder vorzubeugen, wird bei Vorwurf der Unsachgemäßen Verwendung von Geldern, die die Organisation erhält durch die Abgaben, eine Abstimmung durchgeführt. Eine solche kann nur gegen einen oder mehreren Minister durchgeführt werden, wobei vorher angegeben werden muss wer der Unsachgemäßen Verwendung von Geldern schuldig ist, bei einer solchen Abstimmung besitzen alle Vertragspartner 1 Stimme.

    §18.1 Die Abstimmung gilt als erfolgreich sobald 2/3 aller Vertragspartner dafür gestimmt haben das der/die Minister schuldig ist/sind.

    §18.2 Bei Erfolg der Abstimmung gilt/gelten der/die entsprechende/n Minister als Vertragsbrecher und der Fluch wird bei Ihnen/Ihm durchgeführt.

    §19. Der Präsident der Varunischen Union oder einer der Minister kann jederzeit die Abstimmung für den Rauswurf eines Vertragspartners, aus dem Vertrag, starten.

    §19.1 Bei einer solchen Abstimmung besitzt jeder Vertragspartner, der Betroffene darf in einer solchen Abstimmung nicht abstimmen besser gesagt seine Stimme ist ungültig, 1 Stimme, außer dem Präsident der Varunischen Union welcher 2 Stimmen in einer solchen Abstimmung besitzt.

    §19.2 Die Abstimmung gilt als erfolgreich wenn mindestens 4/5 aller Stimmen für einen Rauswurf gestimmt haben.

    §19.3 Bei Rauswurf eines Vertragspartners hat dieser noch 3% an die Varunische Union zu zahlen für die Runde in der er rausfliegt, tut er dies nicht greift der Fluch, danach wird er wie ein Austrittskandidat nach Paragraph 12 behandelt.

    §20. Der kleine Rat bildet sich aus:

    - Dem Präsidenten der Varunischen Union
    - Den 3 gewählten Ministern

    §20.1 Der kleine Rat verwaltet die Abgaben die an die Organisation gehen. Dabei bringt einer der Mitglieder des kleinen Rates einen Vorschlag ein wie man bestimmte Gelder verwenden könnte, dann wird darüber abgestimmt mit relativer Mehrheit. Bei Gleichstand entscheidet die Stimme des Präsidenten der Varunischen Union.

    §20.2 Der Präsident der Varunischen Union besitzt ein Vetorecht. Setzt er dieses ein so wird über den Vorschlag abgestimmt, bei dieser Abstimmung nehmen jedoch alle Vertragspartner teil. Dabei besitzt jeder Vertragspartner 1 Stimme. Der Vorschlag wird angenommen wenn die absolute Mehrheit erreicht wurde.

    Fluch:
    Die Zufriedenheit und die Öffentliche Ordnung, des Vertragsbrechers, sinkt auf den absoluten Tiefstand, in allen Provinzen des Landes, sowohl Zitadellen, Mark und Ratsprovinzen.

    Wirtschaftsakte:

    §1. Die Vertragspartner sind alle Personen die dem Grundvertrag zugestimmt haben und bei Bruch des Grundvertrages verliert ebenfalls dieser Vertrag seine Gültigkeit, sollte dieser Vertrag gebrochen werden so gilt die gleiche Strafe wie beim Grundvertrag. Ebenfalls wenn der Grundvertrag aufgekündigt werden sollte, oder andere Verträge die an eben diesen Vertrag gekoppelt sind, verliert auch dieser Vertrag seine Gültigkeit.

    §2. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu das sie die Steuern auf nicht unter 15% senken, gleiches gilt bei Zöllen das senken der Zölle auf unter 15% ist ebenfalls nicht gestattet.

    §3. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu dass Sie keine Embargos gegen andere Vertragspartner durchführen.

    §4. Die Vertragspartner wählen einen Berater für Dinge die den Handel und die Wirtschaft betreffen, anders gesagt einen Wirtschaftsberater.

    §4.1 Der Wirtschaftsberater wird mit absoluter Mehrheit gewählt, jedes Land hat soviele Stimmen wie ihnen nach Paragraph 9 des Grundvertrages zusteht. Sollte nach 3 Wahlgängen keine Mehrheit gefunden werden wird der Wirtschaftsberater in einem weiteren Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt, sollte es auch dann es zu keiner Einigung kommen wird der Wirtschaftsminister mit relativer Mehrheit gewählt. Kommt es dann Immer noch zu keiner Einigung wird nach Paragraph 16 des Grundvertrages entschieden.

    §4.2 Der Wirtschaftsberater hat gegenüber dem kleinen Rat, dazu siehe Paragraph 20 des Grundvertrages, eine beratende Funktion und berät den kleinen Rat, wie er die 1% welche er, der kleine Rat, in Wirtschaftsbereiche investieren muss, siehe dazu Paragraph 3 des Abgabenvertrags, am sinnvollsten investiert/einsetzt.


    §4.3 Bei einer solchen Abstimmung besitzen alle Mitglieder 1 Stimme. Der Vorschlag wird mit relativer Mehrheit angenommen/abgelehnt.

    §5. Gegen den Wirtschaftsberater kann jederzeit ein Misstrauensvotum durchgeführt werden bei dem eben dieser nicht abstimmen darf. Das Misstrauensvotum gilt als erfolgreich wenn mindestens 2/3 aller abgegebenen Stimmen, jedes Land hat soviele Stimmen wie es ihm nach Paragraph 9 des Grundvertrages zusteht, für ein Misstrauensvotum stimmen.

    §6. Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden jedoch gilt dann alles wie nach Paragraph 12 des Grundvertrages.

    Militärakte:

    §1. Die Vertragspartner sind alle Personen die dem Grundvertrag zugestimmt haben und bei Bruch des Grundvertrages verliert ebenfalls dieser Vertrag seine Gültigkeit, sollte dieser Vertrag gebrochen werden so gilt die gleiche Strafe wie beim Grundvertrag. Ebenfalls wenn der Grundvertrag aufgekündigt werden sollte, oder andere Verträge die an eben diesen Vertrag gekoppelt sind, verliert auch dieser Vertrag seine Gültigkeit.

    §2. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu dass sie bei Angriff eines Staates, welcher nicht dem Rat, der in den Harmonischen Hallen, angehört, unterstützen wenn der Angegriffene den Bündnisfall ausruft, sofern der Angegriffene einer der Vertragspartner ist, genaueres zum Bündnisfall siehe Paragraph 4.

    §3. Die Vertragspartner wählen einen Militärberater, welcher den kleinen Rat über die Verwaltung der 1% welche in militärische Projekte fließen sollen, siehe Abgabenvertrag, berät.

    §3.1 Der Militärberater wird mit 2/3 Mehrheit gewählt und kann mit eben dieser jederzeit abgewählt werden. Jedes Land besitzt bei einer solchen Abstimmung soviele Stimmen wie ihm nach Paragraph 9 des Grundvertrages zusteht.

    §3.2 Wenn ein Mitglied den Bündnisfall ausruft erhält der Militärberater den Oberbefehl über alle Truppen die die Varunische Union, die ganze Organisation, derzeit unterhält, also alle die von der Varunischen Union, mithilfe der 3% Einnahmen, finanziert/unterhalten werden.

    §4. Im Falle dass ein Vertragspartner den Bündnisfall ausruft verpflichten sich die anderen Vertragspartner zu folgendem:
    - Sie erklären dem Angreifer offiziell den Krieg.
    - Alle Mitglieder zahlen in diesem Fall 2% der Reichseinnahmen in eine Kriegskasse, über die der Militär Berater und der Präsident der Varunischen Union verfügt.
    - Sie verkünden dass gegenüber dem Angreifer ein Embargo herrscht und versuchen dieses durchzusetzen.

    Abgabenvertrag:

    §1. Die Vertragspartner sind alle Personen die dem Grundvertrag zugestimmt haben und bei Bruch des Grundvertrages verliert ebenfalls dieser Vertrag seine Gültigkeit, sollte dieser Vertrag gebrochen werden so gilt die gleiche Strafe wie beim Grundvertrag. Ebenfalls wenn der Grundvertrag aufgekündigt werden sollte, oder andere Verträge die an eben diesen Vertrag gekoppelt sind, verliert auch dieser Vertrag seine Gültigkeit.

    §2. Jeder Vertragspartner zahlt, wie es in Paragraph 4 des Grundvertrages steht, 3% an Abgaben an die Organisation, Ausnahme nur nach Paragraph 3 Absatz 2, diese werden wiederum vom kleinen Rat verwaltet, dieser besteht aus den gewählten Ministern und dem Präsidenten der Varunischen Union genaueres dazu siehe Paragraph 7 sowie Paragraph 7 Absatz 1 des Grundvertrages.

    §2.1 Bei Verstoß gegen folgende Verteilung der Gelder greift der Paragraph 19.

    §3. 1% von den 3% der Gelder, der Abgaben an die Organisation, werden in den wirtschaftlichen Bereich investiert.

    §3.1 Zum wirtschaftlichen Bereich zählen Dinge wie:
    - Suche und/oder Erschließung neuer Ressourcen, so auch der Bau von Partikelsammlern und/oder Pyriumraffinerien.
    - Bau von fliegenden Handelsschiffen.
    - Bau von Luftschiffwerften (wegen den Handelsschiffen).
    - In begrenztem Maße Schiffe zum Schutz vor Piraten.
    - Erforschung von Technologien die beim Abbau von Ressourcen und/oder bei der Ernte helfen oder anderweitig im zivilen Bereich nützlich sind.
    - Sonstiges, diese Liste soll nur einen Überblick geben, wie die folgenden.

    §4. 1% von den 3% der Gelder, der Abgaben an die Organisation, werden in den militärischen Bereich investiert.

    §4.1 Zum militärischen Bereich zählen Dinge wie:
    - Bau von Militärakademien.
    - Bau von Werften, sowohl für Seeschiffe als auch Luftschiffe.
    - Bau von Schiffen, sowohl Seeschiffe als auch Luftschiffe, ausgenommen davon sind die Handelsschiffe.
    - Rekrutierung eines stehenden Heeres welches der Organisation zur Verfügung steht. Dieses soll aus Truppen gebildet werden die: von anderen Staaten gekauft wurden, in einem Mitgliedsstaat ausgebildet wurden und/oder auf andere Wege geholt wurden.
    - Erforschung neuer Militärtechnologien.
    - Bau von Verteidigungsanlagen.
    - Rekrutierung von Söldnern.
    - Bau von Magierakademien.
    - Sonstiges.

    §5. 1% von den 3% der Gelder, der Abgaben an die Organisation, werden in den Bildungsbereich investiert.

    §5.1 Zum Bildungsbereich zählen Dinge wie:
    - Schulen jeglicher Art.
    - Universitäten.
    - Militärakademien.
    - Programme um Personen davon zu überzeugen ihre Kinder zur Schule zu schicken und/oder selbst zur Schule zu gehen.
    - Finanzierung um finanzschwachen Personen zu ermöglichen zur Schule zu gehen.
    - Sonstiges.
    Geändert von Darzumir (10. Januar 2018 um 23:42 Uhr)

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

  10. #25
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Eine Bewertung deinerseits wäre gern gesehen.

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

  11. #26
    Oberst Klink
    Gast
    Ja, habe ich verstanden. Habs vergessen und fühle mich ein wenig erschlagen. Aber gib mir den morgigen Tag. Da führe ich es mir zu Gemüte.

  12. #27
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Zitat Zitat von Oberst Klink Beitrag anzeigen
    Ja, habe ich verstanden. Habs vergessen und fühle mich ein wenig erschlagen. Aber gib mir den morgigen Tag. Da führe ich es mir zu Gemüte.

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

  13. #28
    Oberst Klink
    Gast
    Bei der Militärakte habe ich hier ein Problem:

    §2. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu dass sie bei Angriff eines Staates, welcher nicht dem Rat, der in den Harmonischen Hallen, angehört, unterstützen wenn der Angegriffene den Bündnisfall ausruft, sofern der Angegriffene einer der Vertragspartner ist, genaueres zum Bündnisfall siehe Paragraph 4.
    Verstehe jetzt nicht. Heißt es der Militärpart gilt nur wenn kein Erzmeisterland angreift?


    Ansonsten: Du kannst gerne den Vorsitz haben, aber falls du ebenfalls zum Ratsvorsitzenden der harmonischen Hallen gewählt wirst, könnte das für dich Ungemach geben.

    Und 3 %. Also für die nächsten zwei drei Runden weiß ich nicht, ob ich mich gleich zu meiner Matrikelkasse verpflichten will. Werde zunächst mein eigenes Militär aufrüsten und dann muss ich mal sehen, was ich noch verfügbar habe.

  14. #29
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Genau das gilt nur bei Ländern ohne Erzmagier, wie das welches Lyssa einst Angriff.

    Weil man denkt es könnte Konflikte zwischen den 2 Posten geben? Keine Sorge ich kann schon noch Objektiv urteilen, und notfalls kann man mich Ja wieder abwählen.

    Der Vertrag sollte auch frühestens in der nächsten Runde abgemacht werden.
    Geändert von Darzumir (12. Januar 2018 um 18:27 Uhr)

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

  15. #30
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Gibt es denn noch andere Kritikpunkte?

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

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