Dafür
Variante 1
1) Dafür
2) Aufgrund einer Unpässlichkeit musste der Gesandte Lardissas den Plenarsaal vorläufig verlassen.
Fa'ir mit 1 Stimme
-Dafür
-Variante 2
Rechtschreibfehler bitte melden.
Cauros mit 1 Stimme:
1) Dafür
2) Keine Stimmabgabe
Cauros sieht sich bei 2) auch als berechtigt daran abzustimmen, sieht aber bei beiden Möglichkeiten die Chance auf ein gesundes Theresh. (--> folglich wäre eine Enthaltung wohl das Passendste)
Da aber die Enthaltungsproblemeatik noch nicht gelöst wurde, und Enthaltungen wie “Nein“-Stimmen zählen, wird Cauros bewusst gar keine Stimme erst abgeben.
Kurz vor Ende der Abstimmung erhält der Vorsitzende eine Depesche mit dem Siegel und der Unterschrift des halakischen Gesandten.
Womit Halak mit jeweils einer Stimme für die Änderungen der Enthaltungen und für die kaiserliche Liste zum Rat stimmt.
Wer es mir nicht glaubt, darf linsen:
Zitat von [VK]
Tagesordnungspunkt 1.
Abgegebene Stimmen: 39
Dafür: 24
Dagegen. 9
Enthaltung: 6
Das benötigte Quorum von 2/3 wurde nicht erreicht.
Tagesordnungspunkt 2.
Abgegebene Stimmen: 37
Variante 1) 20
Variante 2) 13
Enthaltung: 4
Ebenfalls am Quorum gescheitert.
Geändert von Oberst Klink (09. Oktober 2017 um 20:46 Uhr)
Die Abgesandten der Reichsländer treten wieder zusammen, um über die endgültige Besetzung des kleinen Rates sowie die Besetzung des vakanten Sitzes im Geheimrat zu befinden.
Abstimmung 1: Regelung zum Kleinen Rat
Zum Wahlprozedere in die Regionen stehen folgende Alternativen als Zusatz für Abstimmung 1 zur Auswahl:§ 1 Personelle Zusammensetzung und Amtszeit
§ 1 (1) Der Kleine Rat besteht aus dem Kaiser als Vorsitzender des Reichstages, dem Sekretär und den Vertretern der Regionen
§ 1 (2) Jedem der in § 6 benannten Regionen steht es zu, einen Vertreter zu entsenden.
§ 1 (3) Für Anträge betreffend Teresh-weiter Projekte oder Verteidigungsmaßnahmen gegen die Nqetu haben auch die Republiken und Halak das Recht einen gemeinsamen Vertreter in den kleinen Rat zu entsenden.
§ 1 (4) Die Amtszeit eines Ratsherren beträgt drei Jahre. Eine Begrenzung der Amtszeiten gibt es nicht.
§2 Zu den Aufgaben des Kleinen Rates zählt es:
a) Anträge und Gesetze vorzubereiten
b) Sowohl auf sachliche als auch formelle Mängel hin zu überprüfen
c) In strittigen Fragen betreffend die Reichstagsordnung zu entscheiden
d) dem Kaiser beratend zur Seite zu stehen. In Angelegenheiten der Reichstagsordnung und der Reichsverwal-tung an sich betreffend.
§ 3 Abstimmungen
§ 3 (1) jedes Mitglied hat genau eine Stimme
§ 3 (2) In Pattsituationen zählt die Stimme des Kaisers doppelt.
§ 4 Ernennung und Absetzung von Ratsherrn
§ 4 (1) Für die Wahl des jeweiligen Regionsgesandten erhält jedes der Region zugerechnetes Land eine einzige Stimme
§ 4 (2) Die Absetzung von Ratsmitgliedern erfolgt:
a) Im Falle von ungebührlichen Verhaltens eines Ratsmitgliedes kann der Kaiser diesen aus dem Rat absetzen. Ein neues Mitglied des Rates ist zu entsenden.
b) Der Fürstentag kann ein Misstrauensvotum gegen ein Mitglied des kleinen Rates stellen. Wird diesem das Vertrauen entzogen, muss dieser zurücktreten. Ein neues Mitglied des Rates ist zu entsenden.
c) Seine Region kann ihn ebenfalls absetzen.
§ 4 (3) Ebenso ist der Fürstentag für die Ratsherren aus dem Reich und der Reichstag für den reichsfremden Gesandten berechtigt einen Misstrauensantrag zu stellen.
§ 5 Regionen
§ 5 (1) Die Regionen sind der Norden, der Westen und der Osten.
& 5 (1) Die Länder werden wie folgt zugeordnet:
a) Norden besteht aus Adaca, Arrizwa, Kuzqur, Ordom und Ordom-Kedal
b) Westen besteht aus An-Tahr, An-Qalala, Fa’ir, Re Hadot und Shibat
c) Der Osten besteht aus Bar-Talif, Ekot-Emer, Iriq, Lardissa und Qor Alad
§ 5 (2) Der Kaiser wird keiner Region zugeordnet, solange keine Abwahl erfolgt.
§ 5 (3) Die Abwahl El Taebrs würde zur Folge haben, dass jenes dem Osten zugesprochen wird und für den neuen Kaiser die Regelung des § 6 (2) automatisch in Kraft tritt.
Stimmverteilung bei der Regionswahl:
a) Regionen machen dies selber unter sich aus.
b) Wahl mit Zweidrittelmehrheit
c) Wahl mit einfacher Mehrheit
d) Erster Wahldurchgang 2/3, danach einfache Mehrheit
e) wie a, aber erst im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit
f) Losentscheid
Dies wäre die Regelung des Reiches. Für jede Alternative gilt jedoch dass regionsbezogene Regelungen Vorrang genießen. Nur wenn sich innerhalb einer Region die Reichsländer auf keinen Abstimmungsmodus einigen können, greift die Regelung des Reiches.
2. Abstimmung: Wahl zu den Geheimräten:
Es bewerben sich die beiden Reichsmitglieder Ekot Emer und Ordom Kedal. Dieses hohe Haus hat darüber zu befinden, welches Reichsland das Anrecht erhält den vakanten Platz im Geheimrat zu besetzen.
Alt1: Ekot Emer
Alt2: Ordom-Kedal
beide Abstimmungen dauern bis nächste Woche Sonntag 21:30 Uhr Wir behalten es uns vor in Absprache im Falle der vorzeitigen Stimmabgabe aller Mitglieder die Abstimmung früher zu beenden.
Abstimmung 1:
El Taebr mit 5 Stimmen für die Regelung zum kleinen Rat und Zusatz d)
Abstimmung 2:
Das Kaisertum wird noch einmal vertrauliche Gespräche mit den beiden Bewerbern führen und dann seine Stimme abgeben.
Abstimmung 1:
Für die regelung zum kleinen Rat und für b)
Abstimmung 2:
Für die Lämmerinseln
Kuzqur stimmt mit 2 Stimmen für:
1) die Regelung zum kleinen Rat + b)
2) Ordom-Kedal alias Lämmerinsel
Das Fürstentum Iriq stimmt mit zwei Stimmen für den Antrag zum kleinen Rat. In Bezug auf den Zusatzartikel stimmt man für b, c, d und e.
Beim Reichsgeheimdienst stimmt man mit zwei Stimmen erneut für Ekot-Emer.
Ekot-Emer mit 5 Stimmen:
Für den Antrag und die Optionen b und d.
Beim Geheimdienst für Alt. 1.
Gegen den Antrag, sollte er durchkommen für die Optionen c und d
Beim Geheimdienst für die Lämmerinseln.
Geändert von Don Armigo (18. Oktober 2017 um 12:29 Uhr)
Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
Zitat von Azrael
Ordom zwei Stimmen:
1) b,d,e und f
2) Ordom-Kedal
Hallo.
Zur zweiten Abstimmung ist El Taebr mit 5 Stimmen für Ekot Emer