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Thema: [GK] Abstimmungen beim I. Reichstag des Kaisers Antiochos im Jahre 50

  1. #256
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Der Reichstag möge bekräftigen, dass ein Austritt eines Einzelstaates aus dem Kaiserreich auch weiterhin nicht möglich ist. Ausnahme ist das freiwillig beigetretene Königreich Ekot-Emer, dem dieses Recht bei der Aufnahme ins Reich zugestanden worden ist.
    So würde ich ihn stellen.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

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  2. #257
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    Auf Antrag Ordom-Kerdals wird der Reichstag gebeten, über Folgendes abstimmen:

    Der Reichstag möge bekräftigen, dass ein Austritt eines Einzelstaates aus dem Kaiserreich auch weiterhin nicht möglich ist. Ausnahme ist das freiwillig beigetretene Königreich Ekot-Emer, dem dieses Recht bei der Aufnahme ins Reich zugestanden und erst kürzlich durch den Kaiser bestätigt worden ist.

    Aufgrund der Formulierung handelt es sich bei der Abstimmung um eine bloße Bekräftigung einer ohnehin bestehenden Situation; ein Verfehlen der Zweidrittelmehrheit würde also keinesfalls ein allgemeines Austrittsrecht begründen, da dies über eine echte Abstimmung herbeigeführt werden und vom Obersten Lehnsherrn bestätigt werden müsste.

    Die Abstimmung beginnt ab sofort und dauert bis zum 29. 3. um 18 Uhr. Es ist entsprechend den Statuten des Reichstages eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen nötig.

  3. #258
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Bar- Talif bestätigt mit 2 Stimmen die sowirso schon bestehende Regel ubd wird sich unabhängig des Avstimmubgsergebnisses daran halten.

  4. #259
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    OKL stimmt natürlich zu.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
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  5. #260
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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  6. #261
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    El Taebr mit 5 Stimmen dafür

  7. #262

  8. #263
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Kuzqur stimmt mit 2 Stimmen dafür

  9. #264
    Blue Heeler Genießer Avatar von Baldri
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    Der Regent zu Ordom enthält sich.

  10. #265
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    Iriq stimmt mit zwei Stimmen für den Antrag und bekräftigt wie der weise Fürst von Bar-Talif, dass er ein Austrittsrecht (außer für Ekot-Emer) als unvereinbar mit der Rechtsordnung des Kaiserreiches ansieht.

  11. #266
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Man stimmt dafür.
    Geändert von Don Armigo (23. März 2018 um 09:37 Uhr)
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  12. #267
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    Der Antrag wurde mit 20 von 22 abgegebenen Stimmen angenommen. Der Reichstag bekräftigt also, dass es (außer für Ekot-Emer) kein Austrittsrecht aus dem Reich gibt.

  13. #268
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    Beschlussantrag des Reichstages zu Verträgen zwischen Reichsländern und auswärtigen Staaten und Institutionen:


    Antrag A

    1. Jedes Reichsland ist berechtigt, Verträge mit auswärtigen Staaten und Institutionen zu schließen, die der wirtschaftlichen Entwicklung, der allgemeinen Sicherheit oder der Versorgung der Bevölkerung dienen sollen. Diese Verträge sind bei der kaiserlichen Kanzlei zu hinterlegen, sofern sie nicht bloß einen einmaligen Vertragszweck beinhalten (etwa ein reiner Kreditvertrag ohne zusätzliche Absprachen oder der einmalige Ankauf von Getreide). Verträge dürfen sich grundsätzlich nicht gegen Kaiser und Reich richten. Ein geheimer Vertrag darf vertraulich hinterlegt werden, so dass nur der Kaiser selbst darauf Zugriff hat [Spielextern könnten wir das so machen, dass es einen Faden für diese Verträge gibt, in dem die geheimen Abmachungen in Spoiler verpackt werden].

    2. Verträge, welche die Sicherheit des Reiches beeinträchtigen können, weil sie die Stationierung reichsfremder Truppen oder Schiffe auf Reichsgebiet, die Überlassung von Herrschaftsrechten oder eine Unterstellung von Soldaten eines Reichslandes unter fremden Befehl beinhalten, müssen dem Kaiser und dem kleinen Rat zur Bestätigung vorgelegt werden. Andernfalls sind sie nicht gültig.

    3. Vor Zustandekommen dieses Gesetzes vereinbarte Verträge bleiben grundsätzlich gültig, da man im Reich an der Vertragstreue als einer wichtigen Säule der Gerechtigkeit und des Friedens festhält. Auch diese Verträge sind jedoch wie in Absatz 1 beschrieben bei der kaiserlichen Kanzlei zu hinterlegen. Außerdem können im Falle einer möglichen Bedrohung von Nachbarländern vom kleinen Rat oder vom Reichstag besondere Auflagen beschlossen werden, welche geeignet sind, den Frieden und die Sicherheit zu gewährleisten.


    Zusatzantrag I/ Antrag B

    Der Text von Antrag A soll dahingehend geändert werden, dass die unter 2) genannten Verträge Kaiser und Reichstag statt Kaiser und kleinem Rat vorgelegt werden müssen.


    Zusatzantrag II/ Antrag C

    Der Reichstag behält sich das Recht vor, auch gültige Verträge einzelner Reichsmitglieder mit auswärtigen Staaten und Institutionen aufzuheben.


    Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung der Anträge (also jetzt ) und endet am 8. April um 18.00 Uhr.

    Bitte seid so nett und schreibt immer eure Stimmenzahl dazu! Dann tue ich mir leichter bei der Auszählung.

  14. #269
    Moderator Avatar von Nahoïmi
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    Qor Alad - 2 Stimmen

    Ja: Antrag A

    Nein: Antrag B und C
    Zitat Zitat von Bassewitz
    Oh gewaltiger Weiser, Licht der Wahrheit, großer Lehrer! :meister:

  15. #270
    Oberst Klink
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    El Taebr 5 Stimmen.

    Ja: Antrag A und C
    Nein: Antrag B

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