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Thema: [GK] Fa'ir - Lasst euer Geld hier

  1. #736
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    "Wegen Überfüllung geschlossen"- das würde schon gehen. Es gibt eben eine faktische Obergrenze von dem was dein Land aushält ohne zu kollabieren.

    Ich persönlich würde ja keinen einzigen rein lassen, aber Eintrittskarten für Geld verkaufen.
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  2. #737
    Registrierter Benutzer Avatar von Roesti
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    Ich bin mir gerade am überlegen, ob ich ein Teil der Truppen Richtung Re-Hadot schicken soll. Dan könnten die dort vom Norden Herr die Ordnung wieder herstellen. Dabei Truppen übernehmen und auch die Staatskasse, dann könnte ich das solange verwalten bis Schuba wieder da ist. Man könnte mir das jedoch als feindliche übernahme ankreiden.

    Leider ist es um die Ordnung bei mir, nicht viel besser bestelt. Daher die Frage ob solch ein vorgehen Sinnvol währe.
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  3. #738
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Deine Befürchtungen dürften sich erfüllen. Selbst wenn man dir keine bösen Absichten unterstellen würde könnten sich ein oder zwei Fürsten dazu ermuntert fühlen es dennoch gegen dich zu verwenden.

    Du kannst aber mit der dortigen Verwaltung durchaus reden - das kann ich übernehmen.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  4. #739
    Registrierter Benutzer Avatar von Roesti
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    Wenn die Verwaltung zustimmen würde, könnte niemand gross was sagen.

    Also, ich würde gerne eine Anfrage an die Verwaltung von Re-Hadot schicken. Man möchte Wissen ob man was über den Aufenthalt des Fürsten weiss? Man fragt an ob man Hilfe gebrauchen könnte? Man bietet an einen Teil der Truppen im Norden von der Befestigung aus auch in das Gebiet von Re-Hadot zu Patroulieren. Man würde auch anbieten einen Teil der Verwaltung der Nördlichen Gebiete zu übernehmen, falls man die Kapazität hat, um die Verwaltung zu entlassten, damit diese sich auf andere Gebiete Kontentrieren kann. Grundsätzlich bietet man Hand zu einer Allgemeinen zusammenarbeit. Da man dies leider nicht mit dem Fürsten abmachen konnte, wählt man halt hier den Weg über die Verwaltung.
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  5. #740

  6. #741
    Registrierter Benutzer Avatar von Roesti
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    Das sollte ich wohl. Ich muss aber vorher noch was nachlessen deswegen. Ich habe mich ja schon mit Sim im Diplofaden darüber gestritten. Die Frage ist ob die Klage auch wirklich durchkommt. Die Sachlage spricht zwar sehr dafür, aber Sim ist gross und kann das Nutzen um die Klage abzuwenden.

    Klink hat sich auch dafür ausgesprochen. Das gefällt mir.

    Ich will eigentlich noch gerne abwarten bis Barbarax(oder wie auch immer) wieder mal was schreibt. Ich würde gerne Wissen ob ich den Posten als Sekretär bekomme. Dan werde ich wohl dem Antrag zustimmen.
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  7. #742
    Registrierter Benutzer Avatar von Roesti
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    Also, so wie ich das sehe, hat Sim klar gegen den Vertrag verstossen. Auch die Ausschnitte aus der Auswertung sagen nichts anderes. Hier greifen die Sektierern nicht den Rest an sondern werden Angegriffen.

    https://www.civforum.de/showthread.p...=1#post8273654
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  8. #743

  9. #744
    Registrierter Benutzer Avatar von Roesti
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    Zitat Zitat von noxx-0 Beitrag anzeigen
    Du siehst das falsch, die haben angefangen und die anderen haben das nur vorausgesehen und sie vorsorglich gewaltvoll vertrieben ..


    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    Ewiger Reichslandfriede

    Der Reichstag des Kaiserreiches beschließt hiermit einen Ewigen Reichslandfrieden, um die den Fürsten von der gütigen Eho anvertrauten Völker zu behüten und zu bewahren und das Land zu stärken, damit es den Ameisen standhalten möge.

    I. Kein Reichsmitglied ist berechtigt, die zum Zeitpunkt dieses Beschlusses (15. 3. 53) gültigen Landesgrenzen in feindlicher Absicht zu überschreiten oder in anderen Ländern direkt oder indirekt Unruhe zu schüren, Banditen und Plünderer zu unterstützen oder auf andere Weise die Stabilität eines Reichsmitgliedes zu untergraben. Ausnahme ist eine gültige Reichsacht. Friedliche, einvernehmliche Grenzkorrekturen auf dem Wege von Verhandlungen sind jedoch jederzeit möglich, wenn sie öffentlich bekannt gegeben werden.

    II. Um Ungerechtigkeiten zu beseitigen, wird die Reichsacht hiermit klar geregelt. Sie wird aufgrund rechtswidriger oder treuloser Handlungen eines Fürsten gegen sein eigenes Volk oder gegen das Reich vom Kaiser offiziell angedroht. Der betroffene Fürst hat dann einen (Spiel-)Monat Zeit, vor dem Reichstag Stellung zu beziehen und seine Sicht der Dinge darzulegen. Kann er die Vorwürfe entkräften oder ist er bereit, sein Fehlverhalten wiedergutzumachen (und führt dieses Versprechen auch aus), wird er offiziell vom Kaiser freigesprochen. Andernfalls erklärt der Kaiser ihn für geächtet, woraufhin alle Reichsmitglieder verpflichtet sind, keinerlei Unterstützung für den Geächteten zu leisten und auf Anforderung des Kaisers Truppen oder eine Kriegssteuer zur Verfügung zu stellen. Hat ein Fürst den Eindruck, die Entscheidung des Kaisers zur Acht sei ungerecht oder zu hart, kann er jedoch ihre Aufhebung im Reichstag fordern. Dieser Antrag wird ausnahmsweise mit einer einfachen Mehrheit rechtskräftig. Der geächtete Fürst selbst kann sein Stimmrecht in diesem Fall nicht wahrnehmen.

    III. Bei klar zutage tretenden Rechtsbrüchen eines Reichsmitgliedes entfällt die Möglichkeit, die Achtaufhebung zu fordern. Auf die Androhung der Acht erfolgt hier nach Ablauf der Monatsfrist sofort ihre Wirksamkeit, wenn der betreffende Fürst den Rechtsbruch nicht abstellt. Klar zutage tretende Rechtsbrüche sind Bündnisse mit auswärtigen Mächten gegen das Reich, die Aufkündigung der Vasallentreue („Austritt“), die Verweigerung des Kaiserzehnts und eine militärische Aggression gegen ein nicht geächtetes Reichsmitglied. In Zweifelsfällen (wenn beispielsweise ein Teil der Fürsten einen auswärtigen Vertrag für einen klaren Rechtsbruch und ein anderer Teil denselben für völlig rechtmäßig hält) ist der Aufhebungsantrag jedoch zulässig.

    IV. Alle Reichsfürsten haben der Kirche von Surq und der gütigen Eho die Treue zu halten. Auf die Exkommunikation eines Fürsten erfolgt der in Abschnitt II festgelegte Reichsachtprozess.

    V. Der Kaiser selbst kann nicht der Acht verfallen. Wird er jedoch exkommuniziert oder gewinnen mehrere Fürsten den Eindruck, er handle tyrannisch und willkürlich, können vier Reichsmitglieder gemeinsam im Reichstag eine Abstimmung zu seiner Absetzung fordern. Der Kaiser hat dann einen Monat Zeit, die Vorwürfe zu entkräften. Halten nach Ablauf dieser Frist mindestens vier Reichsmitglieder daran fest, ihn absetzen zu wollen, beginnt sofort die Abstimmung, welche mindestens eine („echte“) Woche zu laufen hat. Stimmt der Reichstag mit Dreiviertelmehrheit für die Absetzung des Kaisers, so hat er abzudanken und es erfolgt eine Neuwahl. Der Kaiser kann sowohl bei der Abstimmung über seine Absetzung wie bei der Neuwahl seine Stimmen abgeben. Auch die übrigen Rechte bei der Kaiserwahl bleiben ihm erhalten. Stimmt jedoch der Reichstag (ohne Berücksichtigung der Kaiserstimmen) geschlossen für seine Absetzung, kann er zwar seine Stimmen bei der Neuwahl abgeben, hat jedoch kein Vetorecht gegen einen neuen Herrscher wie bei einer gewöhnlichen Kaiserwahl. Anders als bei der bisherigen Praxis muss der Herrscher jedoch nicht die Stadt verlassen, da er ja inskünftig auch ohne einstimmiges Votum des Reiches abgesetzt werden kann.

    VI. Nichtmitglieder des Reiches haben bei allen die Reichsacht und die Kaiserabdankung betreffenden Abstimmungen kein Stimmrecht, da gegen sie auch keine Reichsacht verhängt werden kann.

    VII. Nichtmitglieder des Reiches können aber jederzeit beantragen, dem ewigen Landfrieden beizutreten, womit er dann auch für sie gilt. Damit sind sie jedoch ausdrücklich weder der Rechtsprechung des Reiches noch dem Ächtungsverfahren unterworfen.
    Mann kann gegen Sim auch noch ein Bruch gegen den Reichslandfrieden vorwerfen Der Kaiser hätte auch das Recht gegen Sim die Raichsacht anzuwerfen. Das kommt aber sicherlich nicht. Daher müsste man gegen Sim wegen Verstoss gegen Punkt eins vors Gericht ziehen.
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  10. #745
    I'M NOT A BIRD, YOU KNOW! Avatar von noxx-0
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    Wäre möglich .. allerdings ist das ja nicht das erste mal das es Sim mit dem Reichsfrieden nicht so eng sieht, da musst du fast auf passen dass er nicht meint wegen der Banditen die jetzt aus RH raus operieren und augenscheinlich als Sektierer in Fa'ir oder RH leben da mal bei euch durchwischen zu dürfen

    Kannst du aber natürlich vors Reichsgericht bringen, meine Klage steht ja schon

  11. #746
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von Roesti Beitrag anzeigen
    Wenn die Verwaltung zustimmen würde, könnte niemand gross was sagen.

    Also, ich würde gerne eine Anfrage an die Verwaltung von Re-Hadot schicken. Man möchte Wissen ob man was über den Aufenthalt des Fürsten weiss? Man fragt an ob man Hilfe gebrauchen könnte? Man bietet an einen Teil der Truppen im Norden von der Befestigung aus auch in das Gebiet von Re-Hadot zu Patroulieren. Man würde auch anbieten einen Teil der Verwaltung der Nördlichen Gebiete zu übernehmen, falls man die Kapazität hat, um die Verwaltung zu entlassten, damit diese sich auf andere Gebiete Kontentrieren kann. Grundsätzlich bietet man Hand zu einer Allgemeinen zusammenarbeit. Da man dies leider nicht mit dem Fürsten abmachen konnte, wählt man halt hier den Weg über die Verwaltung.
    Der Fürst hat ein Gebrechen. Man will das nicht an die große Glocke hängen. HIlfe wäre willkommen. Gerade bei Flüchtlingen die nur durch RH durch wollen. Die stauen sich nur gerade alle in RH
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
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  12. #747
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Ein Grund warum Simsel dich in Ruhe lässt bin ich, musst du ihn jetzt unbedingt noch provozieren? Die Klage läuft doch auch ohne dich.
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
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    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
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    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  13. #748
    Registrierter Benutzer Avatar von Roesti
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    Danke dir. Nun ich wollte das einfach noch sagen. Ich habe mich ja gemeldet als Sekretär und fand es daher einfach Richtig das noch zu sagen bevor ich allenfals bestimmt werde. Das ich dafür bin ist ja eigentlich klar. Das Sim sich durch das provozieren lässt ist auch klar, der ist ja eh gleich provoziert sobald ich das Maul aufmache. Ewigs den Mund nicht aufmachen nur damit Sim nicht provoziert wird mach ich auch nicht, ich sag ja schon die ganze Zeit nichts damit es nicht wieder eskaliert.
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  14. #749
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    Zitat Zitat von BruderJakob Beitrag anzeigen
    Der Fürst hat ein Gebrechen. Man will das nicht an die große Glocke hängen. HIlfe wäre willkommen. Gerade bei Flüchtlingen die nur durch RH durch wollen. Die stauen sich nur gerade alle in RH
    Nun, ich könnte die Schiffe schicken um die abzuholen. Dan könnte man da ein wenig das Entlassten. Ich würde auch gleich noch ein paar Männger Schicken damit es nicht zu tumulten kommt. Würde das gehen?

    @BJ für diesen Einsatz müsste ich Einsatzkosten für die Schiffe zahlen oder? Wenn ja kann ich mir das nicht leisten, dan müsste ich Geld leihen von jemandem. Sollte aber möglich sein das direkt beim Jahreswechsel zurück zu zahlen. Ich bräuchte dan 27A für alle Schiffe pro Monat. Bei 2-3 Monaten also abgerundet 80A. Würde sich jemand finden der mir das Leihen würde?
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  15. #750
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    Dein Adel würde es dir zahlen

    Ja, du kannst Schiffe schicken. Ob die bei mehreren Tausenden aber wirklich soooo viel helfen können
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
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