Zitat von
BruderJakob
[Pflichten und Rechte des Kaisers]
Wie bereits oben dargestellt wird vom Kaiser vor allem der Schutz gegen Bedrohungen von innen und außen erwartet. Darüber hinaus ist er das formelle Oberhaupt des Reiches, auch wenn die selbstbewussten Fürsten gerne die Macht des Kaisers beschneiden. Er fungiert - zumindest Theoretisch - auch als oberste Richterinstanz bei Streitereien zwischen den einzelnen Fürsten. Seit des Bruchs obliegt ihm die gesamte Verteidigung desselben vor Übergriffen der Nqetu und ist zudem Oberbefehlshaber des Reichsheeres und kann die Reichsacht aussprechen. Jedoch mit der Einschränkung, dass in den meisten Fällen eine Zustimmung der Mehrzahl der Fürsten dafür von Nöten ist. Der Kaiser kann sich die Kosten für seinen Hofstaat von den entsprechenden Staaten bezahlen lassen in welchen er sich unter dem Jahr aufhält. Den Kosten für die betreffenden Staaten steht ein Gewinn an Ansehen und der Schutz durch das kaiserliche Heer (soweit es der Kaiser zu seinem Schutz o.ä. mitführt entgegen. Gerichte und Reichstage werden idR dort abgehalten wo sich der Kaiser aufhält. Neben den Kosten kann der Kaiser zusätzlich das Stellen von Soldaten einfordern (nach einem entsprechenden Schlüssel), er darf Sondersteuern fordern wenn nötig oder auch die Regierungsgebäude in der Hauptstadt durch Zahlungen finanzieren lassen.
Die Sondersteuern kann er wahlweise prozentual aus den Einnahmen der Staaten oder einen fixen Betrag fordern. Auch individuelle Forderungen sind möglich.
Darüber hinaus kann der Kaiser auch die Reichsacht auszusprechen. Je nach Schwere des Auslösers und den geforderten Maßnahmen ist zuvor ein Ächtungsverfahren notwendig bei dem die Fürsten entsprechend ihrer Stimmen ein Mitspracherecht haben.
Zuletzt sei gesagt, dass durch die letzten schwachen und zaudernden Kaiser sowie den Verlust der alten Reichsakten aus der Hauptstadt viel Wissen um die alte Handhabung der Rechte und Pflichten (auch über die hier genannten hinaus) verloren gegangen ist und sich letztlich Kaiser und Fürsten gemeinsam auf eine neue vertragliche Regelung einigen sollten!
Viele Regelungen sind beim Bruch verloren gegangen. Seither wird vieles mehr oder weniger nach Gewohnheitsrecht gehandhabt. Eine gemeinsame Neuordnung durch die Fürsten ist von daher unabdingbar!