Geht die Fehlentscheidung, wenn der Videobeweis kommt? Das ist auf keinen Fall zu erwarten. So jedenfalls lautet das Ergebnis einer Informationsveranstaltung in der Frankfurter Commerzbank-Arena, an der Ronny Zimmermann (DFB-Vizepräsident für Schiedsrichter), Ansgar Schwenken (DFL-Präsidiumsmitglied), Hellmut Krug (Projektleiter Videobeweis in Deutschland) sowie FIFA-Schiedsrichter Felix Zwayer teilnahmen.
Zwayer legte zunächst dar, dass es überhaupt nur vier Situationen gibt, die der Videoassistent kontrollieren kann: "Torerzielung, Elfmetersituationen, Platzverweis durch eine Rote Karte und Spielerverwechslungen bei einer persönlichen Strafe." Alle anderen Bereiche bleiben bei der nachträglichen Betrachtung anhand bewegter Bilder außen vor, damit es nicht eine Flut von nachträglichen Entscheidungen gibt, die in ihrer Summe den Charakter des Fußballspiels komplett verändern würde.
Der Schiedsrichter kann auch selbst eine visuelle Kontrolle beanspruchen
Weiterhin bleibt es auch dabei, dass der Unparteiische auf dem Platz die letztendliche Entscheidungsgewalt behält. Er wird sich die Szenen, in denen der Videoassistent einen falschen Pfiff festgestellt hat, auf einem an der Seitenlinie aufgestellten Monitor selbst anschauen können und dann festlegen, ob er der Empfehlung seines Kollegen am Bildschirm folgt oder nicht. Der Referee kann übrigens auch selbst eine visuelle Kontrolle beanspruchen und dann vornehmen.
Doch auch bei den vier genannten Fallbeispielen wird es keine Unzahl an Einsprüchen geben. "Nur klare Fehlentscheidungen", so Krug, "können Gegenstand des Videobeweises sein. Kann man darüber diskutieren, ob eine Entscheidung richtig oder falsch war, oder liegt sie im Ermessen des Schiedsrichters, dann wird es keinen Einspruch geben." Daher würden auch die Diskussionen weiter leben, und der Fußball werde nicht einen Teil seiner Emotionen verlieren.
Bis zur Winterpause hätte es 33 Fehlentscheidungen weniger geben können
Wie oft wird es künftig Einsprüche der Videoassistenten geben? Die Zahl wird sich in einem überschaubaren Rahmen halten. Zimmermann: "In einer von uns in Auftrag gegebenen Studie wurde festgestellt, dass es bis zur Winterpause der Saison 2016/17, also an den ersten 16 Spieltag, insgesamt 44 klare Fehlentscheidungen der Schiedsrichter gegeben hat. Wiederum 33 von diesen hätten aufgrund der festgelegten Kriterien zu einem Einspruch von außen führen können." Also zirka an jedem Spieltag zwei. Das belegt, dass der Videobeweis wahrlich nicht das Allheilmittel ist, um alle Fehlentscheidungen im Fußball auszuschließen.