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Thema: Der Videoassistent in der Bundesliga

  1. #1
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    Big Grin Der Videoassistent in der Bundesliga

    Dieses Thema habe ich aus dem Fußballstammtisch ausgeschnitten. Ein guter Anfang dieser Diskussion findet sich in dieser Zusammenfassung der Pressekonferenz des DFB: https://www.civforum.de/showthread.p...=1#post7484870

    Mal wieder zum Videoschiedsrichter.

    Der DFB ist mit der Testphase sehr zufrieden: (LINK)

    In der Testphase hat man nämlich herausgefunden, dass der Video-SR in 33 Fällen eine klare Fehlentscheidung hätte aufklären können. Es gab allerdings 11 weitere klare Fehlentscheidungen, die der Video-SR nicht hätte aufklären können.

    Warum der Video-SR diese 11 "klaren Fehlentscheidungen" nicht hätte gerade rücken können, verrät der DFB nicht. Wenn eine Fehlentscheidung wirklich klar ist, wie kann man diese Entscheidung dann als klare Fehlentscheidung bezeichnen, wenn man sie im Video nicht als Fehlentscheidung erkennt?

    Also ich hätte doch mit einer besseren Aufklärungsrate gerechnet. Der KNVB hat vor Jahren in seiner Testphase auch schon bessere Resultate propagiert und sogar Zeitlimits gegeben usw.

    Man hat also als Ergebnis der Testphase, dass der Video-SR viele klare Fehlentscheidungen korrigieren könnte. Diese Erkenntnis gab es schon vorher. Dazu hätte der DFB nicht eine eigene Testphase machen müssen.

    Die größte Frage bei der Einführung des Videoschiedsrichters ist doch, ob das auch neue Nachteile bringt. Das hat der DFB nicht überprüft. Das kann so eine Testphase auch gar nicht. Wenn der Video-SR nicht mit dem SR verbunden ist, kann er ja das Spiel nicht beeinflussen.

    Die gehaltvollste Information in dieser Pressemitteilung versteckt sich im Video und recht weit unten im Artikel. Dort sieht man nämlich, dass der Video-SR sich auf die Analyse der Bilder konzentrieren kann. Er bekommt einen "Operator" an seine Seite, der ihm die gewünschten Bilder nach Zuruf dann liefern kann. Also ein Schiedsrichter für die Entscheidung und dazu noch ein Spezialist für die Bedienung der Technik.
    Geändert von Shakka (25. Januar 2017 um 16:21 Uhr)
    Verstand op nul, frituur op 180.

  2. #2
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    Der DFB hat das doch eigentlich klar gemacht. Der Videobewies darf ja nur in vier Fällen angewendet werden. Nämlich Tor, Elfmeter, Rote Karte und Karte für einen unbeteiligten Spieler

    Beispielsweise wäre der Platzverweis von Reus gegen Hoffenheim nicht unter die Zuständigkeit des Videobewies gefallen.

    Erst informieren, dann kritisieren. Auch wenn das heutzutage aus der Mode gekommen ist
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  3. #3
    starc und vil küene Avatar von Louis XV.
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    Zitat Zitat von Shakka Beitrag anzeigen
    Die größte Frage bei der Einführung des Videoschiedsrichters ist doch, ob das auch neue Nachteile bringt. Das hat der DFB nicht überprüft. Das kann so eine Testphase auch gar nicht. Wenn der Video-SR nicht mit dem SR verbunden ist, kann er ja das Spiel nicht beeinflussen.
    Natürlich bringt es auch Nachteile. Die Situationen kann sich doch jeder selbst ausrechnen.

    Beispiel: Ein Stürmer der Auswärts-Mannschaft wird im Strafraum gefoult, der Schiedsrichter sieht das nicht oder bewertet es nicht als Strafstoß und lässt das Spiel weiterlaufen. Es kommt zum Konter der Heim-Mannschaft, der mit zwei schnellen Pässen bis vor das Tor geht und dort zum Tor führt. Der Schiedsrichter gibt das Tor. Mittlerweile hat der Video-Schiedsrichter festgestellt, dass es sich zuvor tatsächlich um ein Foul gehandelt hat und den Schiedsrichter informiert. Der darf aber nach den neuen Video-SR-Regeln diese Informationen nur in einer Spielunterbrechung bewerten, weil der Videobeweis ja nicht das Spiel unterbrechen soll. Der Schiedsrichter beschließt, sich die Szene selbst anzusehen, und läuft, während die Heim-Fans feiern, zum Seitenrand. Dort erkennt er ebenfalls einen Strafstoß, und erkennt auf Elfmeter.

    Fazit: Das Tor der Heimmannschaft wird zurückgenommen, stattdessen bekommt die Auswärtsmannschaft einen Elfmeter.

    Eine Szene, wie sie aktuell so nicht möglich wäre. Den Aufruhr im Stadion möchte ich mir gar nicht vorstellen.

    Das wiederum wird vermutlich dazu führen, dass wir insgesamt mehr Pfiffe zu hören bekommen. Nach der Logik: Wenn ich jetzt Abseits oder Elfmeter pfeife, dann besteht anschließend wegen der Spielunterbrechung ausreichend Zeit, um sich die Bilder anzusehen und notfalls das Abseitstor oder den Elfmeter eben wieder zurückzunehmen.

    Interessant ist übrigens auch, dass die Schiedsrichter angehalten sind, sich bestimmte Situationen nicht in der Zeitlupe, sondern ausschließlich in Realgeschwindigkeit auf Video anzusehen, weil die Zeitlupe durch ihre Entschleunigung dazu führen kann, dass Szenen anders wirken, als sie sich tatsächlich zugetragen haben (was ja wichtig für "Absicht oder nicht" sein kann).

  4. #4
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    Zitat Zitat von Tronde Beitrag anzeigen
    Der DFB hat das doch eigentlich klar gemacht. Der Videobewies darf ja nur in vier Fällen angewendet werden. Nämlich Tor, Elfmeter, Rote Karte und Karte für einen unbeteiligten Spieler

    Beispielsweise wäre der Platzverweis von Reus gegen Hoffenheim nicht unter die Zuständigkeit des Videobewies gefallen.
    Das wäre eine mögliche Erklärung.
    Dieser Zusammenhang wird in der Meldung aber nicht hergestellt.

    Ich bezweifle auch, dass Dinge wie z.B. "Einwurf/Eckball für das falsche Team" zu den "klaren Fehlentscheidungen" zählen. Das sind zwar meistens Fälle, die man schnell als klaren Fehler erkennen kann. Aber wenn man solche Pillepalle in die Liste aufnimmt, hätte man sicher hunderte krasse Fehlentscheidungen.

    Der Platzverweis gegen Reus war davon abgesehen aber auch keine "klare Fehlentscheidung", oder? Gelb für Halten ist immer eine Option.

    Und für so eine Statistik braucht man auch keinen Testlauf. Man könnte sich auch einfach Aufzeichnungen der letzten 10 Jahre anschauen und prüfen, ob die Fehler in diese Kategorien fallen. Dann hätte man noch mehr Daten.

    Vielleicht gab es ja Probleme, dass die Video-SR nicht (schnell genug) an die richtigen Bilder kamen und deshalb nicht korrigieren konnten. Oder dass die Fehlentscheidung nicht aufgefallen ist.

    So bringen mir diese Zahlen jedenfalls nichts.

    Den Journalisten wurden lt. der Meldung ja 10 Beispiele gezeigt. Vielleicht ist in diesen Beispielen ja was zu holen.
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Louis XV. Beitrag anzeigen
    Eine Szene, wie sie aktuell so nicht möglich wäre. Den Aufruhr im Stadion möchte ich mir gar nicht vorstellen.
    Das ist ein gutes Beispiel.
    Solche Effekte werden in dieser Testphase aber niemals untersucht werden können.

    Vielleicht denken sie das theoretisch durch.





    Zitat Zitat von Louis XV. Beitrag anzeigen
    Interessant ist übrigens auch, dass die Schiedsrichter angehalten sind, sich bestimmte Situationen nicht in der Zeitlupe, sondern ausschließlich in Realgeschwindigkeit auf Video anzusehen, weil die Zeitlupe durch ihre Entschleunigung dazu führen kann, dass Szenen anders wirken, als sie sich tatsächlich zugetragen haben (was ja wichtig für "Absicht oder nicht" sein kann).
    Das habe ich neulich auch gelesen. Das scheint auch ein echtes Fazit aus diesem Testlauf zu sein. In diesem Artikel, das der Presse eine Bilanz des Testlaufs geben soll, steht das aber nicht!

    Es wäre vielleicht ganz gut, wenn sich die TV-Bilder an diesen Maßgaben auch orientieren könnten und die Zeitlupen nur dann einblenden, wenn es relevant ist.

    Also:
    Kontakt oder nicht? -> Zeitlupe.
    Kontakt ursächlich für das Fallen? -> Wiederholung in Realgeschwindigkeit.
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  6. #6
    starc und vil küene Avatar von Louis XV.
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    Zitat Zitat von Shakka Beitrag anzeigen
    Das ist ein gutes Beispiel.
    Solche Effekte werden in dieser Testphase aber niemals untersucht werden können.

    Vielleicht denken sie das theoretisch durch.
    Ja, nur auch wenn du es theoretisch durchdenkst, bist du in der Zwickmühle. Du hast ja im Grunde nur drei Optionen:

    a) Du lässt doch zu, dass der Video-SR durch seine Meldung an den SR das Spiel sofort unterbrechen kann. Problem: Sollte der SR anschließend entscheiden, dass es doch kein Strafstoß war (das darf er ja immer noch, er hat die letzte Entscheidung), hast du damit einen Konter unterbrochen, der (in diesem Beispiel) zum Tor geführt hätte.

    b) Du entscheidest, dass der Video-Beweis in solchen Situationen doch nicht greift, sondern nur, wenn etwas auch direkt umgesetzt werden kann. Was schon knifflig in der Formulierung werden dürfte, und außerdem die ganze Sache irgendwie schizophren macht: Jetzt haben wir endlich den Video-SR, und dann darf ein klares Foul doch nicht zurückgenommen werden.

    c) Du lässt es genauso, wie ich es oben beschrieben habe. Das wiederum bedeutet, dass künftig komplette Spielereignisse unwirksam gemacht werden können.

    Abgesehen von Möglichkeit B werden wir auf jeden Fall damit das Spiel, wie wir es bisher gesehen haben, verändern.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Louis XV. Beitrag anzeigen
    Abgesehen von Möglichkeit B werden wir auf jeden Fall damit das Spiel, wie wir es bisher gesehen haben, verändern.
    Das muss ja nicht schlimm sein.
    Man will ja auch etwas verändern: Fehlentscheidungen minimieren.

    In diesem Beispiel muss man abwägen, welche Handlungsanweisung am besten geeignet ist.
    Vielleicht ist dann Option c) die beste Möglichkeit. Das ist einfach und naheliegend. Bringt dann aber in diesen sehr seltenen Situationen diesen seltsamen Effekt.
    Im Prinzip wäre das auch heute schon möglich, wenn das Headset defekt ist und der Assistent erst beim Tor zum Schiedsrichter rennen kann um ihm mitzuteilen, dass da ein Elfer vorlag.

    Aber genau sowas müsste man mal (langfristig) testen. Am bestem mit a), b) und c).
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  8. #8
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    Zitat Zitat von Shakka Beitrag anzeigen
    Das wäre eine mögliche Erklärung.
    Dieser Zusammenhang wird in der Meldung aber nicht hergestellt.
    Das ist nicht eine mögliche Erklärung, sondern das ist die Erklärung. Zum einen weil es so kommuniziert wird, zum anderen weil es die einzige Variante ist die Sinn macht. Deine Vermutungen machen ja wenig bis gar keinen Sinn.

    Ich bezweifle auch, dass Dinge wie z.B. "Einwurf/Eckball für das falsche Team" zu den "klaren Fehlentscheidungen" zählen. Das sind zwar meistens Fälle, die man schnell als klaren Fehler erkennen kann. Aber wenn man solche Pillepalle in die Liste aufnimmt, hätte man sicher hunderte krasse Fehlentscheidungen.
    Niemand hat dies behauptet. Du bezweifelt also etwas, was gar nicht zur Debatte steht.

    Nochmal. Die vier Fälle die ich aufgezählt habe, sind die Anwendungsfälle des Videobeweises nach jetzigem Stand.Ich hab mir da nicht vier Beispiele ausgesucht und es gibt noch 20 mehr. Nein. Die vier gibt es. Und somit erklärt sich auch wieso es eben Fehlentscheidungen gibt, die vom DFB als solche gesehen werden, die aber nicht verhindert werden durch das neue System.

    Statt irgendwelche Vermutungen anzustellen die völlig aus der Luft gegriffen sind, wäre es einfach sinnvoller die Fakten zu kennen. Dann könntest du über diese nämlich sprechen. Es gibt nämlich viele Unklarheiten trotz dieser Fakten.

    Und wieso die Zahlen von der Hinrunde nicht hilfreich sind, erschließt sich mir auch nicht. Die hat man im Gedächtnis und die Zahlen zeigen klar, es wird vieles verhindert aber eben nicht alles. Und naütlrich braucht man so einen Testlauf, damit die Verantwortlichen sehen wo Verbesserungs Potenzial vorhanden ist usw. Was bringt es Situationen von vor 10 Jahren zu bewerten? Werder die Schiris auf dem Platz noch hinter dem Bildschirm sind noch aktiv. Das wäre verschenkte Zeit
    Geändert von Tronde (24. Januar 2017 um 20:22 Uhr)
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  9. #9
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    Ich war vorher mobil und konnte deswegen folgende Quellen nicht setzen.

    Es gibt beispielsweise 2 kurze Artikel zu diesem Thema. Es gibt fraglos im Internet noch viele andere, die diese Dinge erwähnen. Aber für Google ist hier jeder alt genug.

    http://www.kicker.de/news/fussball/b...er-zeiten.html

    Dort steht beispielsweise folgendes

    Zu Beginn der Saison 2017/18 greift eine der gravierendsten Änderungen aller Zeiten: In der Bundesliga wird in allen Partien der Videobeweis praktiziert. Im Moment hat der Videoassistent, der Zugriff auf alle verfügbaren Fernsehbilder besitzt, noch keinen Kontakt zum Schiedsrichter auf dem Platz. Dies ändert sich im nächsten Spieljahr, sodass es zur Korrektur einer falschen Entscheidung kommen kann.

    Monitor am Spielfeldrand: Der Videobeweis wurde bei der Klub-WM Mitte Dezember getestet.
    © imago

    Zum einen dadurch, dass eben der Videoassistent den Unparteiischen auf einen möglichen Fehler aufmerksam macht. Der Referee auf dem Platz soll aber auch die Möglichkeit haben, sich eine Szene auf einem nahe der Seitenauslinie platzierten Monitor aus eigenem Antrieb selbst anzuschauen. Die letztendliche Entscheidungsgewalt liegt bei beiden Wegen weiterhin bei ihm.
    Angeschaut und eventuell nachträglich korrigiert werden können aber nur vier Themenbereiche: Torerzielung, Elfmeterentscheidungen, Rote Karten und Spielerverwechslungen bei persönlichen Strafen, also Gelb und Rot. Einer der großen Aufreger der Hinrunde wird also nicht erfasst: Der Platzverweis für Marco Reus beim Spiel in Hoffenheim, den sogar TSG-Trainer Julian Nagelsmann öffentlich als Fehler einordnete. Der Dortmunder hatte Gelb-Rot gesehen, und die Möglichkeit einer Korrektur gibt es nur bei einer Roten Karte.


    Das IFAB (International Football Association Board) verlangt von allen Beteiligten eine gewisse Anzahl an "Trockenübungen", bis der TV-Beweis in der Realität zur Anwendung kommen kann. In den USA und den Niederlanden ist dies seit Beginn dieses Jahres der Fall, bei der Klub-WM im Dezember 2016 wurde bereits nach einer korrigierten Entscheidung ein Elfmetertor erzielt. Aber noch ist nichts endgültig. Das neue Verfahren befindet sich nach wie vor weltweit in der Testphase. Erst bei seiner turnusmäßigen Sitzung im März 2018 will das IFAB entscheiden, ob und in welcher Form der Videobeweis offiziell eingeführt wird. ...
    Oder hier

    http://www.kicker.de/news/fussball/b...-spieltag.html

    Geht die Fehlentscheidung, wenn der Videobeweis kommt? Das ist auf keinen Fall zu erwarten. So jedenfalls lautet das Ergebnis einer Informationsveranstaltung in der Frankfurter Commerzbank-Arena, an der Ronny Zimmermann (DFB-Vizepräsident für Schiedsrichter), Ansgar Schwenken (DFL-Präsidiumsmitglied), Hellmut Krug (Projektleiter Videobeweis in Deutschland) sowie FIFA-Schiedsrichter Felix Zwayer teilnahmen.
    Zwayer legte zunächst dar, dass es überhaupt nur vier Situationen gibt, die der Videoassistent kontrollieren kann: "Torerzielung, Elfmetersituationen, Platzverweis durch eine Rote Karte und Spielerverwechslungen bei einer persönlichen Strafe." Alle anderen Bereiche bleiben bei der nachträglichen Betrachtung anhand bewegter Bilder außen vor, damit es nicht eine Flut von nachträglichen Entscheidungen gibt, die in ihrer Summe den Charakter des Fußballspiels komplett verändern würde.

    Der Schiedsrichter kann auch selbst eine visuelle Kontrolle beanspruchen
    Weiterhin bleibt es auch dabei, dass der Unparteiische auf dem Platz die letztendliche Entscheidungsgewalt behält. Er wird sich die Szenen, in denen der Videoassistent einen falschen Pfiff festgestellt hat, auf einem an der Seitenlinie aufgestellten Monitor selbst anschauen können und dann festlegen, ob er der Empfehlung seines Kollegen am Bildschirm folgt oder nicht. Der Referee kann übrigens auch selbst eine visuelle Kontrolle beanspruchen und dann vornehmen.
    Doch auch bei den vier genannten Fallbeispielen wird es keine Unzahl an Einsprüchen geben. "Nur klare Fehlentscheidungen", so Krug, "können Gegenstand des Videobeweises sein. Kann man darüber diskutieren, ob eine Entscheidung richtig oder falsch war, oder liegt sie im Ermessen des Schiedsrichters, dann wird es keinen Einspruch geben." Daher würden auch die Diskussionen weiter leben, und der Fußball werde nicht einen Teil seiner Emotionen verlieren.
    Bis zur Winterpause hätte es 33 Fehlentscheidungen weniger geben können
    Wie oft wird es künftig Einsprüche der Videoassistenten geben? Die Zahl wird sich in einem überschaubaren Rahmen halten. Zimmermann: "In einer von uns in Auftrag gegebenen Studie wurde festgestellt, dass es bis zur Winterpause der Saison 2016/17, also an den ersten 16 Spieltag, insgesamt 44 klare Fehlentscheidungen der Schiedsrichter gegeben hat. Wiederum 33 von diesen hätten aufgrund der festgelegten Kriterien zu einem Einspruch von außen führen können." Also zirka an jedem Spieltag zwei. Das belegt, dass der Videobeweis wahrlich nicht das Allheilmittel ist, um alle Fehlentscheidungen im Fußball auszuschließen.
    Und bevor man sich wieder daran reibt, dass Reus keine "klare Fehlentscheidung" gewesen sein mag. Das sehen womöglich die Schiris anders und selbst wenn nicht, ist das völlig für den Hintern. Man stellt sich einfach vor, ein Spieler fliegt mit Gelb Rot vom Platz und eine Gelbe war nicht berechtigt. Fertig. Gab es im Fußball schon. Und schon ist das eine klare Fehlentscheidung die nicht durch den Videobeweis gelöst wird.
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Tronde Beitrag anzeigen
    Zum einen weil es so kommuniziert wird, zum anderen weil es die einzige Variante ist die Sinn macht. Deine Vermutungen machen ja wenig bis gar keinen Sinn.
    Es gibt viele klare Fehlentscheidungen, die sicher nicht in diesen 44 Fällen drin sind. Zum Beispiel Pille-Palle-Fouls, Einwurfentscheidungen, Abseitsentscheidungen.

    "Klare Fehlentscheidung" beschreibt also die untersuchten Situationen nicht gut genug.
    Daher gehe ich davon aus, dass diese "klaren Fehlentscheidungen" klare Fehlentscheidungen im Sinne dieser Kriterien waren. Also müssen auch diese 11 bleibenden Fehlentscheidungen schon in diesen Kriterien gefasst gewesen sein.

    Hilft alles nichts. Hier muss ich spekulieren. Weil es steht nirgends.


    Zitat Zitat von Tronde Beitrag anzeigen
    Nochmal. Die vier Fälle die ich aufgezählt habe, sind die Anwendungsfälle des Videobeweises nach jetzigem Stand.Ich hab mir da nicht vier Beispiele ausgesucht und es gibt noch 20 mehr. Nein. Die vier gibt es. Und somit erklärt sich auch wieso es eben Fehlentscheidungen gibt, die vom DFB als solche gesehen werden, die aber nicht verhindert werden durch das neue System.
    Noch mal. Was ist denn, wenn der Videoschiedsrichter nicht genau aufpasst oder es ein Problem mit der Technik oder dem angestrebten Zeitfenster gibt? Dann hätte er diese klare Fehlentscheidung nicht korrigieren können. Dann wäre es einer dieser elf Fälle. Und gerade das ist doch wichtig. Wie zuverlässig kann der Videobeweis die Fälle, die er korrigieren soll, tatsächlich korrigieren? In allen Fällen? Oder nur in 75% der Fälle?
    Oder ist das ein Klassifizierungsproblem weil Manfred Krug in einem Fall eine krasse Fehlentscheidung sieht, der Videoschiedsrichter aber eine so knappe Entscheidung sieht, dass er Zweifel hat und demzufolge nicht eingreift?


    Zitat Zitat von Tronde Beitrag anzeigen
    Statt irgendwelche Vermutungen anzustellen die völlig aus der Luft gegriffen sind, wäre es einfach sinnvoller die Fakten zu kennen. Dann könntest du über diese nämlich sprechen.
    Was soll denn immer dieses Rumgepampe? Du bringst hier nicht einen Fakt auf den Tisch und Deine Schlüsse sind mangelhaft.
    Liefere doch einfach ein mal in diesem Forenleben diese von Dir herbeifantasierten Fakten.

    Zitat Zitat von Tronde Beitrag anzeigen
    Und wieso die Zahlen von der Hinrunde nicht hilfreich sind, erschließt sich mir auch nicht. Die hat man im Gedächtnis und die Zahlen zeigen klar, es wird vieles verhindert aber eben nicht alles. Und naütlrich braucht man so einen Testlauf, damit die Verantwortlichen sehen wo Verbesserungs Potenzial vorhanden ist usw. Was bringt es Situationen von vor 10 Jahren zu bewerten? Werder die Schiris auf dem Platz noch hinter dem Bildschirm sind noch aktiv. Das wäre verschenkte Zeit
    Ja, diese Phase bringt den Videoschiedsrichtern jetzt etwas Übung.
    Aber das Fazit, was sie ziehen, und die Vorteile, die sie als Versprechen aus der Testphase ziehen, kann man auch ohne diesen Test ziehen. Indem man einfach einen Videoschiedsrichter vor eine Aufzeichnung einer alten Saison setzt. Oder indem man einfach längst vorhandene Tests her nimmt.
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  11. #11
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    Zitat Zitat von Shakka Beitrag anzeigen
    Es gibt viele klare Fehlentscheidungen, die sicher nicht in diesen 44 Fällen drin sind. Zum Beispiel Pille-Palle-Fouls, Einwurfentscheidungen, Abseitsentscheidungen.
    Die Einschätzung was eine klare Fehlentscheidung ist, wurde hier von den tätigen Leuten entschieden. Nicht von dir. Somit mag das deiner Meinung nach so sein, ist für die Diskussion aber völlig irrelevant. Deswegen hast du es wohl auch erwähnt. Statt einfach zu sagen "Ok, ich hatte mich nicht informiert und einfach mal wieder nur kritisiert", erzählst du die nächste Märchenstunde.


    "Klare Fehlentscheidung" beschreibt also die untersuchten Situationen nicht gut genug.
    Daher gehe ich davon aus, dass diese "klaren Fehlentscheidungen" klare Fehlentscheidungen im Sinne dieser Kriterien waren. Also müssen auch diese 11 bleibenden Fehlentscheidungen schon in diesen Kriterien gefasst gewesen sein.
    Nein. s.o.

    Hilft alles nichts. Hier muss ich spekulieren. Weil es steht nirgends.
    Falsch. s.o.


    Noch mal. Was ist denn, wenn der Videoschiedsrichter nicht genau aufpasst oder es ein Problem mit der Technik oder dem angestrebten Zeitfenster gibt? Dann hätte er diese klare Fehlentscheidung nicht korrigieren können. Dann wäre es einer dieser elf Fälle. Und gerade das ist doch wichtig. Wie zuverlässig kann der Videobeweis die Fälle, die er korrigieren soll, tatsächlich korrigieren? In allen Fällen? Oder nur in 75% der Fälle?
    Oder ist das ein Klassifizierungsproblem weil Manfred Krug in einem Fall eine krasse Fehlentscheidung sieht, der Videoschiedsrichter aber eine so knappe Entscheidung sieht, dass er Zweifel hat und demzufolge nicht eingreift?
    Nein - dies fällt logischerweise nicht unter diese elf Fälle. Da es diese Einschränkungen bisher nicht gibt. Ansonsten wurde ja schon klargemacht, dass es weiterhin rein subjektiv ist.



    Was soll denn immer dieses Rumgepampe? Du bringst hier nicht einen Fakt auf den Tisch und Deine Schlüsse sind mangelhaft.
    Liefere doch einfach ein mal in diesem Forenleben diese von Dir herbeifantasierten Fakten.
    Wie üblich bin ich der einzige der Fakten auf den Tisch bringt. Du erzählst halt irgendwas von den Illuminati und stellst wahnwitzige Vermutungen mit NULL Informationen an. Und daran bist dann nicht du schuld, sondern die anderen.


    Ja, diese Phase bringt den Videoschiedsrichtern jetzt etwas Übung.
    Also macht es doch Sinn. Immerhin hier bist du von deiner vorherigen Behauptung abgerückt.

    Aber das Fazit, was sie ziehen, und die Vorteile, die sie als Versprechen aus der Testphase ziehen, kann man auch ohne diesen Test ziehen.
    Nein, kann man nicht.

    Indem man einfach einen Videoschiedsrichter vor eine Aufzeichnung einer alten Saison setzt. Oder indem man einfach längst vorhandene Tests her nimmt.
    Man setzt halt keinen Idioten 306 Spiele an ein TV Gerät. Zeit und Kostenverschwendung. Es läuft gerade eine Saison. Besser geht es nicht und Aussagekraft liefert es.
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  12. #12
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    Zimmermann: "In einer von uns in Auftrag gegebenen Studie wurde festgestellt, dass es bis zur Winterpause der Saison 2016/17, also an den ersten 16 Spieltag, insgesamt 44 klare Fehlentscheidungen der Schiedsrichter gegeben hat. Wiederum 33 von diesen hätten aufgrund der festgelegten Kriterien zu einem Einspruch von außen führen können." Also zirka an jedem Spieltag zwei. Das belegt, dass der Videobeweis wahrlich nicht das Allheilmittel ist, um alle Fehlentscheidungen im Fußball auszuschließen.
    Hier lieferst Du mit der Kicker-Quelle den entscheidenden Punkt. Das hast Du wahrscheinlich zuvor gelesen. Und dann war Dir das in meinem Text klar obwohl diese Stelle dort fehlt?

    Im DFB-Text fehlt dieser Zusammenhang.


    Auch für mich überraschend ist, dass sie das über eine "in Auftrag gegebene Studie" festgestellt haben. Das ist also gar nicht das Ergebnis des Testlaufs!

    Im Artikel des DFB steht:

    Die aktuelle Offline-Testphase verläuft sehr aufschlussreich. Das Zwischenfazit ist positiv.

    "Es gab 44 klare Fehleinschätzungen bis zur Winterpause, von denen die Video-Assistenten 33 hätten aufklären können", sagte Ronny Zimmermann. Der DFB-Vizepräsident für Schiedsrichter und Qualifizierung zeigte sich mit dem aktuellen Stand zufrieden.
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  13. #13
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    Zitat Zitat von Shakka Beitrag anzeigen
    Hier lieferst Du mit der Kicker-Quelle den entscheidenden Punkt. Das hast Du wahrscheinlich zuvor gelesen. Und dann war Dir das in meinem Text klar obwohl diese Stelle dort fehlt?
    Ich informiere mich eigentlich immer, bevor ich mich äußere. Deiner Quelle habe ich keine Beachtung geschenkt (da mobil unterwegs). War ja auch nicht notwendig, da ich alle Informationen hatte die ich brauchte. Wenn mir etwas an einer Quelle unklar ist, dann schaue ich ob es eine gibt die diese Unklarheit löst.


    Im DFB-Text fehlt dieser Zusammenhang.
    Auch für mich überraschend ist, dass sie das über eine "in Auftrag gegebene Studie" festgestellt haben. Das ist also gar nicht das Ergebnis des Testlaufs!

    Im Artikel des DFB steht:
    Deswegen habe ich dir ja mitgeteilt, dass es im Netz genügend Quellen gibt die diese Informationen in einen Zusammenhang stellen. Statt das du dich über dieses 44 vs. 33 informierst, hast du einfach angefangen etwas zu erzählen. Und wie schon angemerkt, machten diese Überlegungen keinen Sinn. Du selbst hast es ja auch angemerkt, es macht keinen Sinn. Also wäre der nächste Schritt gewesen, sich zu informieren. Welchen Schritt du gewählt hast, habe ich ja kritisiert. Damit ist das Thema jetzt hoffentlich insoweit geklärt.

    Eine Frage die viel interessanter ist, sehe ich nämlich noch nicht als geklärt an.

    Ein Team schießt ein Tor, es könnte Abseits gewesen sein. Es wird nachgeprüft und es wird gesehen - es war Abseits. Das Tor zählt nicht. In einem anderen Fall hebt der Linienrichter die Fahne und der Ball geht trotzdem ins Tor, das Spiel war aber unterbrochen. Hier könnte es NICHT zu einem Videobeweis kommen. Man sieht in der Wiederholung aber, es war kein Abseits. Genau an der Stelle kommt nämlich das zum tragen, was BoB vor längerer Zeit vorgebracht hat. Der Schiri und der Linienrichter müssten sich darauf eigentlich einstellen und nicht mehr die Fahne heben oder abpfeifen. Weil wenn sie es tun, schaden sie vielleicht einem Team. Wenn sie es nicht tun, löst es der Video Schiri für sie bzw. sie selber wenn sie sich die Bilder anschauen.

    So verstehe ich nämlich im Moment die Regelung. Womöglich verstehe ich sie falsch.
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  14. #14
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    Zitat Zitat von Tronde Beitrag anzeigen
    In einem anderen Fall hebt der Linienrichter die Fahne und der Ball geht trotzdem ins Tor, das Spiel war aber unterbrochen. Hier könnte es NICHT zu einem Videobeweis kommen. Man sieht in der Wiederholung aber, es war kein Abseits.
    Ich bin mir hier auch sicher, dass der Videobeweis nicht angewendet werden kann. Es gibt höchstens das Kriterium Torerzielung. Hier wurde aber kein Tor erzielt. Und es kann wirklich nur "Torerzielung" damit gemint sein. Denn es gibt ja keine Idee für die korrekte Spielfortsetzung für ein Tor, das zuvor abgepfiffen wurde.
    An der Stelle ist Deine Argumentation also schon mal vernünftig aufgebaut.
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  15. #15
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    Ich schaue mir gerade die Videoaufzeichnung der PK an. Ich bringe später mal echte Fakten.

    Zu der Frage oben die Meinung von Zwayer:

    Zwayer:
    "Im Bereich Abseits ist es so, dass die Szene tot ist, wenn der SR unterbricht. Vielleicht verlagert es sich dann dahin, dass man mehr weiterlaufen lässt. Was eigentlich keine große Änderung wäre, da man allgemein weiterlaufen lässt, wenn die Unsicherheit groß ist."
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