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Thema: Abstimmung über die erneuerte Fassung der Mobilisierungsordnung des Bundes

  1. #1
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    Abstimmung über die erneuerte Fassung der Mobilisierungsordnung des Bundes

    Folgende Mobilisierungsordnung wird hiermit zur Abstimmung gestellt (der erste und dritte Teil entsprechen wortgleich der alten Fassung):


    Vorgeschlagene Mobilisierungsordnung des Bundesheeres (1849):

    Das Bundesheer besteht aus etwa 310000 Mann, die im Mobilisierungsfall in Korps und Divisionen gegliedert einberufen werden. Die Divisionen werden von den einzelnen Ländern gestellt, umfassen normalerweise etwa 8000-12000 Mann und werden in der Regel in Korps zusammengefasst. Abweichungen nach oben oder unten sind aber im Einzelfall möglich („Große“ und „kleine“ Divisionen). Sowohl die Divisionen als auch die Korps sollen die Fähigkeit haben, eigenständig zu operieren und daher möglichst alle Waffengattungen (Infanterie, Kavallerie und Artillerie) in sinnvoller Zusammensetzung umfassen und auch über Pioniere etc. verfügen. Es soll darauf geachtet werden, dass bei einer Mobilisierung der Bundesarmee die zur Aufrechterhaltung der Ordnung nötigen Truppen in den jeweiligen Staaten verbleiben.

    Das Kommando über die jeweilige Einheit liegt auch im Falle eines Bundeskrieges bei dem Land, dem die Division oder das Korps entstammt. Stellen mehrere Länder gemeinsam eine Division oder ein Korps, so bilden sie einen gemeinsamen Divisions- oder Korpsstab, einigen sich auf einen Sammlungspunkt für die Mobilisierung und regeln einvernehmlich das Kommando der Division oder des Korps. Im Stab sollen Offiziere aus allen Herkunftsländern vertreten sein. Länder, die gemeinsam ein Korps oder eine Division stellen, sind herzlich eingeladen, sich Gedanken über eine engere Zusammenarbeit etwa im Rahmen eines Bundeskreises zu machen. Jedes Korps und jede eigenständig operierende Division benennt Verbindungsoffiziere zur Bundesheeresleitung, um die Abstimmung militärischer Operationen zu verbessern.

    Der Oberbefehl über die gesamte Bundesarmee verbleibt wie bisher bei der Bundesheeresleitung, die in der Regel die Vorbereitung und Durchführung geplanter Operationen und die Verteilung der Truppen übernimmt. Sitz der Bundesheeresleitung ist in Friedenszeiten die Bundesfestung Mainz. Dort wird auch ein Generalstab des Bundesheeres eingerichtet, in den jede Division des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet.



    Überblick über die aus den Ländern einberufenen Einheiten im Mobilisierungsfall:


    Österreich stellt einen Armeeteil in der Stärke von etwa 90000-100000 Mann. Wegen der Schlagkraft der österreichischen Armee und ihrer besonderen Organisationsweise bleibt die österreichische Armee auch in der Bundesarmee einheitlich bestehen.
    Die liechtensteinischen Kontingente der Bundesarmee, die ungefähr in Höhe der von der Militäruntergrenze festgelegten Zahl einberufen werden sollen (aktuell etwa 150 Mann), werden im Mobilisierungsfall in die österreichische Armee integriert.

    Preußen stellt 9 Divisionen mit etwa 90000-100000 Mann. Wegen der hohen Schlagkraft, bedeutsamen militärischen Tradition und einheitlichen Ausbildung der preußischen Armee bleibt die dort übliche Einteilung der Divisionen in drei eigenständige Korps auch in der Bundesarmee bestehen.

    Bayern stellt drei Divisionen mit zusammen etwa 27000-27500 Mann. Wegen der starken bayrischen Eigenständigkeit und seiner bedeutenden Militärtradition bilden die bayrischen Divisionen ein eigenständiges Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Württemberg stellt eine Division mit etwa 13500 Mann.
    Baden stellt eine Division mit etwa 12000 Mann.
    Wegen der geographischen und politischen Nähe dieser beiden Staaten bilden Baden und Württemberg ein gemeinsames Korps mit etwa 25500 Mann im Rahmen der Bundesarmee.

    Sachsen und Thüringen stellen gemeinsam zwei Divisionen mit zusammen etwa 19000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Die Länder des hessischen Bundeskreises stellen zwei Divisionen mit zusammen etwa 18000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee. Das Kontingent des Vereinigten Lippe wird zudem im Kriegsfall der nördlichen hessischen Division zugeordnet, wodurch sich die Sollstärke dieses Korps auf etwa 19000 Mann erhöht.
    Hannover stellt gemeinsam mit Braunschweig und Anhalt zwei Divisionen von zusammen etwa 16000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Holstein, Oldenburg, Mecklenburg und die drei Hansestädte stellen gemeinsam eine Division mit etwa 11000 Mann. Diese Division wird zunächst keinem Korps zugeordnet. Falls Dänemark sich am Bundeskrieg beteiligt, kann sie wenn nötig einem dänischen Korps angeschlossen werden.

    Luxemburg stellt ein Regiment mit etwa 1000-1500 Mann. Die luxemburgischen Kontingente werden im Mobilisierungsfall die Verteidigung der Bundesfestung Luxemburg verstärken.


    Jedes Land und jeder Kreis soll auch im Kriegsfall für die innere Sicherheit militärische Einheiten zur Verfügung haben. Daher bleiben etwa 10% der verfügbaren Truppenstärke im jeweiligen Land oder Kreis stationiert, das oder der sie entsendet. Bei starken Veränderungen der Mannstärke einzelner Landesarmeen wird in Absprache von BHL und den Verantwortlichen des Landes die Gestellungszahl angepasst. Bei größeren Veränderungen in mehreren Ländern wird die Mobilisierungsordnung von der BHL nochmals überarbeitet und von ihr zur Abstimmung gestellt.


    Wird die Bundesarmee nicht mobilisiert, stehen die einzelnen Kontingente wie bisher unter dem alleinigen Oberbefehl der einzelnen Länder.


    Bundesfestungen und ihre Besatzung

    Die Bundesfestungen werden in derselben Weise wie bisher besetzt. Die Besatzungen der Bundesfestungen stehen auch in Friedenszeiten unter dem Oberbefehl der Bundesheeresleitung. Das Kommando vor Ort hat jeweils ein von den an der Besatzung beteiligten Ländern einvernehmlich bestimmter Offizier. Solange die Bundesarmee nicht mobilisiert wurde, kommt diesen Kontingenten aber nicht das freie Durchmarschrecht durch Bundesgebiet zu. Lediglich zum Behuf der Ablösung von Truppenteilen dürfen diese Einheiten auf direktem Wege in ihr Heimatland oder von dort zur Bundesfestung andere Staaten des Bundes durchqueren. Etwa beim Durchmarsch entstandene Schäden müssen in vollem Umfang ersetzt werden.

    Die Verstärkung der Besatzung einer Bundesfestung muss im Gefahrenfall von der Bundesheeresleitung erbeten und von den beteiligten Staaten genehmigt werden. In diesem Fall besteht ebenfalls automatisches Durchquerungsrecht auf direktem Wege zur Festung durch Bundesgebiet.


    Die Abstimmung läuft bis zum Mittwoch, den 23. November um 23.59 (also zehn Tage).

  2. #2
    Oberst Klink
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    Nassau 2 Stimmen dafür

  3. #3
    Hamburg! Avatar von [DM]
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    Hamburg mit einer Stimme dafür.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Make Byzantium even greater!
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Imperium first, Bedenken second!

  4. #4
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Bayern dafür.
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  5. #5
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Mecklenburg dafür.

  6. #6
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    Frankfurt dafür.

  7. #7
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Oldenburg auch dafür.

  8. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von Strat
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    Thüringer dafür
    Zitat Zitat von Schlumpf Beitrag anzeigen
    Strat ist doch so ein verkorkster Linker
    Zitat Zitat von Isaac Newton; in einem Brief an Robert Hooke
    Wenn ich weiter geblickt habe, so deshalb, weil ich auf den Schultern von Riesen stehe.
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    Civ 4: Weg in den Olymp
    Civ 4 PBEM 474 Das Steigen und Fallen der Kurse

  9. #9
    Kuh-Anon Avatar von Simato
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    Preußen dafür
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  10. #10
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Hannover mit 4 Stimmen dafür.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

    "Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
    "The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt

  11. #11
    Zurück im Norden
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    Die Landgrafschaft Hessen-Homburg stimmt natürlich ebenfalls mit einer Stimme zu.

  12. #12
    Cerberus Rekonstruktion Avatar von The Illusive Man
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    Luxemburg dafür

  13. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von patkog
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    Dänemark, als Vertreter für Holstein und Lauenburg, ist dafür!

  14. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von Version1
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    Württemberg dafür

  15. #15
    Prinz von Makedonien Avatar von Nyan Cat
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    Großherzogtum Hessen dafür

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